GR-Sitzungsarchiv

Hier finden Sie eine Übersicht der Sitzungsberichte

Meldung vom 05. März 2024

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 04.03.2024

Im Jahr 2016 wurde erstmals in einer Vereinsförderrichtlinie zusammengestellt, welche direkten und indirekten Vereinsförderungen von der Gemeinde für den laufenden Betrieb der Vereine gewährt werden. Die Förderung von Vereinsinvestitionen wurde bewusst nicht pauschal geregelt. Jede Investitionsförderung ist eine Einzelfallbetrachtung. Wichtig bei solchen Entscheidungen war immer, einen hohen Identifikationsfaktor durch die Vereine für deren Mitglieder bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu erreichen.
Meldung vom 06. Februar 2024

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 05.02.2024

Die über 30 Jahre alten WC- Anlagen in der Festhalle sind zwischenzeitlich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Bewegungssensoren der Urinalspülungen funktionieren unzuverlässig und auch die restliche Raumausstattung bedarf einer umfangreichen Modernisierung. Um dem heutigen Hygienestandard zu entsprechen und aufgrund der sporadischen Nutzung der Festhalle sollten z.B. Armaturen und WCs mit einer automatischen Spüleinrichtung ausgestattet werden.
Meldung vom 16. Januar 2024

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 15.01.2024

Das Kommunalamt beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hat mit Schreiben vom 20.12.2023 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 04.12.2023 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 250.000 € wurde genehmigt. Der vorgesehene Höchstbetrag der Kassenkredite mit 1.000.000 € ist nicht genehmigungspflichtig. Der Gemeinderat ist von der Verfügung des Kommunalamtes zu unterrichten, was hiermit erfolgt.
Meldung vom 05. Dezember 2023

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 04.12.2023, Teil 1

Gegenüber der Haushaltsvorberatung haben sich noch wenige Änderungen ergeben, welche die Haushaltsansätze um rund +38.000 € verbessern. Bei der Feldwegsanierung „Weilersbacher Weg“ konnte in Nachverhandlungen mit dem Zuschussgeber erreicht werden, dass der Zuschuss auch bei einer ausschließlichen Sanierung des westlichen sanierungsbedürftigen Teils anteilig gewährt wird. Die Entscheidung, ob dieser Teil saniert wird, obliegt dem Gemeinderat und wird voraussichtlich in einer der nächsten Sitzungen entschieden. Nach derzeitigem Stand belaufen sich die liquiden Mittel zum Ende des Jahres 2023 aufgrund der Änderungen und einer laufenden Fortschreibung auf 2,1 Millionen €.
Meldung vom 19. September 2023

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 18.09.2023

Unser Wasser wird zu 1/3 aus den Keckquellen in Deißingen und zu 2/3 von der Bodenseewasserversorgung bezogen. Die Bodenseewasserversorgung plant erhebliche Sanierungsarbeiten bei deren Förderwerk in Sipplingen, was den Preis verteuert. Der Zweckverband Keckquellen investiert ebenfalls umfangreich, insbesondere in eine neue Enthärtungsanlage. Unser Betreiber, die SVS, muss gestiegene Personal- und Sachkosten an uns weitergeben. Die umfangreichen Sanierungen des örtlichen Wasserversorgungsnetzes werden abgeschrieben, was der vierte Kostenerhöhungsfaktor sein wird. Ein fünfter liegt in den Unterdeckungen aus den vergangenen beiden Jahren, da mehr Rohrbrüche zu verzeichnen waren, als vermutet worden sind. Fazit: Der Wasserpreis wird deutlich spürbar steigen. 
Meldung vom 11. Juli 2023

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 10.07.2023

Der Bebauungsplan „Käppelewasen II“ wurde am 23.05.2022 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und ist seit dem 03.06.2022 in Kraft. Leider mussten wir feststellen, dass der Bebauungsplan einen Fehler enthält. Die in den planungsrechtlichen Festsetzungen unter Nr. 2.3.1 festgelegte maximal zulässige Höhe baulicher Anlagen hat als Bezugspunkt die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe (EFH) auf Grundlage des vorhandenen Geländes zugeordnet bekommen. Dies widerspricht allerdings den Vorgaben des § 18 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO), weil das vorhandene Gelände ohne weitere konkrete Höhenfestsetzung kein zulässiger Bezugspunkt ist. Als Bezugspunkt soll nun insbesondere die Höhenlage der Erschließungsstraßen sowie die Höhe über dem festgelegten Nullniveau der amtlichen Bezugshöhe in Deutschland (Normalhöhennull – „NHN“) verwendet werden.
Meldung vom 20. Juni 2023

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 19.06.2023

Gemäß § 20 des Landeswaldgesetzes erfolgt die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes nach sogenannten periodischen (§ 50 LWaldG) und jährlichen (§ 51 LWaldG) Betriebsplänen. Der bisherige periodische Betriebsplan, welcher über einen Zeitraum von zehn Jahren aufzustellen war, endete mit Ablauf des Haushaltsjahres 2021. Im Forstamt hat man sich dazu entschieden, auf Kreisebene alle Betriebspläne zeitlich aufeinander abzustimmen, sodass der neue zehnjährige Betriebsplan nicht ab dem Jahr 2022, sondern ab dem 01.01.2023 beginnt. Aus diesem Grund wurde nun durch die höhere Forstbehörde für den Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2032 ein periodischer Betriebsplan für den Kommunalwald erarbeitet.
Meldung vom 31. Januar 2023

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 30.01.2023

Anfang März 2022 hat die Gemeindeverwaltung die Komm.ONE aus Stuttgart mit einem Relaunch des Internetauftritts zum Angebotspreis von 12.058 €/netto beauftragt. Die bisherige Internetseite der Gemeinde stammt aus dem Jahr 2012. Inzwischen sind neue, insbesondere rechtliche Anforderungen hinzugekommen. Die neue Website soll in einem schlichten, zeitlosen Design die Rahmenbedingungen für die künftige digitale Verwaltung bieten und auch Menschen mit Einschränkungen einen Zugang zu dieser ermöglichen.