Wahlen
Eine Wahl im Sinne der Politikwissenschaft ist ein Verfahren in Staaten, Gebietskörperschaften und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ. Aus Wahlen können Abgeordnete (z. B. bei Landtags- und Bundestagswahlen) sowie Kreis-, Stadt-, Gemeinderäte und Bürgermeister (bei Kommunalwahlen) hervorgehen. Diese Amts- oder Mandatsinhaber erhalten ihre Legitimation dadurch, dass eine Personengruppe in einem vorher festgelegten Verfahren ihren Willen äußert. Die Summe der Einzelentscheidungen führt zur Gesamtentscheidung, der Wahl.
Die Personen, die zur Wahl berechtigt sind (Wahlberechtigte), wählen in einem festgelegten Verfahren (Wahlsystem) – zumeist aus einer Auswahl – einen Amts- oder Mandatsinhaber oder ein Gremium für einen festgelegten Zeitraum.
Damit Sie sich umfassend über Wahlen und Volksabstimmungen informieren können, erhalten Sie auf diesen Seiten vielfältige allgemeine und speziell für Dauchingen wichtige Informationen. Auch Informationen zu den letzten Wahlen und Volksabstimmungen können hier abgerufen werden.
Durch Briefwahl können Sie auch an der Wahl teilnehmen, wenn Sie am Wahltag nicht anwesend sind oder aus anderen Gründen (z. B. Krankheit) Ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben können. Um Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, benötigen Sie einen Wahlschein, da durch diesen bescheinigt wird, dass Sie wahlberechtigt sind. Wer bereits weiß, dass er am Wahltag seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann oder will, hat die Möglichkeit, einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Der elektronische Bürgerdienst zum Beantragen eines Wahlscheins ist immer nur ca. 6 Wochen vor einer anstehenden Wahl aktiv.
In der Web-App können Sie alle Wahl- und Abstimmungsergebnisse nachschauen, sowohl nur für Dauchingen als auch bundesweit.