Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25.04.2022

Bebauungsplanverfahren „Dorfplatz“
a) Aufstellungsbeschluss
b) Entwurfsvorstellung
c) Offenlagebeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die Gemeinde Dauchingen, als „Straßendorf“ von der klassifizierten Ortsdurchfahrt L 423 geprägt, besitzt bislang kein erkennbares Ortszentrum, welches der Bevölkerung als Treffpunkt und zum Verweilen dient. Auf einer Freifläche zwischen der Astrid-Lindgren-Schule und der Vorderen Straße soll nun im östlichen Ortskernbereich eine neue, multifunktionell nutzbare Ortsmitte entstehen, welche der gesamten Bevölkerung Dauchingens generationenübergreifend zugutekommen soll.
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfplatz“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen lebendigen Dorfplatz geschaffen werden, welcher den o.g. städtebaulichen Missstand behebt. Die öffentlich gewidmete Platzanlage mit funktionell unterschiedlichen Teil- und Themenbereichen soll durch möglichst viel Aufenthaltsqualität zur Stärkung des Gemeinsinns und Zusammenhalts innerhalb unserer Gemeinde beitragen. Durch die Ausstattung mit Sitzgelegenheiten, Spielplatz, etc. und durch temporär stattfindende Vereinsfeste, den Weihnachtsmarkt, etc. soll der Dorfplatz sich als Treffpunkt und Aufenthaltsfläche bei der Bevölkerung etablieren und ein attraktives und lebendiges Ortszentrum entstehen. Aktuell wird die Fläche überwiegend als innerörtliche Grünfläche im Übergangsbereich zu den öffentlichen Einrichtungen südlich des Plangebietes genutzt. Der vorhandene Gebäudebestand des Anwesens Vordere Straße 24 wird abgebrochen und in den Geltungsbereich des öffentlichen Platzes mit aufgenommen. Der aufzustellende Bebauungsplan soll wie beschrieben somit die rechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und für eine verträgliche Nutzung schaffen.
 
Der Bebauungsplan wird in Absprache mit dem Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, da er gemäß § 13a Abs. 1 BauGB Maßnahmen der Innenentwicklung dient. Herr Christ von den BIT-Ingenieuren aus Villingen-Schwenningen hat an der Sitzung teilgenommen und den Bebauungsplanentwurf vorgestellt.
 
Der Gemeinderat hat einstimmig gemäß dem vorgelegten Lageplan (Zeichnerischer Teil, Stand 25.04.2022) die Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfplatz“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Ebenfalls einstimmig wurde der Bebauungsplanentwurf mit Zeichnerischem Teil, Textlichen Festsetzungen (inklusive Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften) und Begründung, jeweils Stand 25.04.2022 sowie Artenschutzrechtlicher Potenzialanalyse vom 22.11.2021 und Schalltechnischer Untersuchung vom 10.03.2022 gebilligt. Zudem wurde einstimmig beschlossen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange mit den gebilligten Entwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt wird.

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