Barrierefreiheitserklärung

Die Gemeinde Dauchingen ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.dauchingen.de

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
    - Teilweise sind Dateien nicht barrierefrei
    - PDF-Dokumente
    - Auf unsere Internetseite ist ein Ratsinformationssystem integriert. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.
    - Es sind Bilder auf unserer Internetseite eingebunden, denen eventuell kein Alternativtext zugeordnet wurde.
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 22.11.2022 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
  4. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse gemeinde@dauchingen.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
  5. Durchsetzungsverfahren
    Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Dauchingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Gemeinde Dauchingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den  kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Frau Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Fax (07 11) 2 79-33 66

Weitere Informationen zur Landes-Behindertenbeauftragte finden Sie auf der Internetseite:


Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Behindertenbeauftragte im Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis: 

Stefanie Kaiser
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen

Catrin Wörpel
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.