Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 28.04.2025
Vor Beginn der Sitzung fand eine öffentliche Besichtigung des Gebäudes Wilhelm-Feder-Straße 2 (ehemaliges Pfarrhaus) statt. Dabei konnten die Räumlichkeiten während der Umbauarbeiten in Augenschein genommen werden, zudem standen Herr Halder und Herr Sülzle vom beauftragten Architekturbüro Halder aus VS-Schwenningen zur Erläuterung und für Fragen zur Verfügung.
Bebauungsplanverfahren „Auf Firsten 1. Teil – 2. Änderung und Erweiterung“
a) Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
b) Beschluss des Bebauungsplans als Satzung
c) Beschluss der örtlichen Bauvorschriften als Satzung
Mit diesem Verfahrensschritt soll die Bebauungsplanänderung finalisiert werden, wobei zwei örtlichen Unternehmen eine Erweiterungsmöglichkeit geboten werden soll. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Abwägung der Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend dem vorgelegten Abwägungsprotokoll vom 11.02.2025 beschlossen wird, welches Bestandteil des Bebauungsplans ist. Ebenfalls einstimmig wurde der Bebauungsplan „Auf Firsten 1. Teil - 2. Änderung und Erweiterung“ mit Abgrenzungsplan, Stand 11.02.2025, Zeichnerischem Teil, Stand 11.02.2025, Planungsrechtlichen Festsetzungen vom 11.02.2025, Begründungen vom 11.02.2025, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag vom 15.10.2024, Umweltbericht vom 01.10.2024, Abwägungsprotokoll vom 11.02.2025 und Abwägungsprotokoll vom 16.09.2024 als Satzung beschlossen. Weiterhin wurden die Örtlichen Bauvorschriften vom 11.02.2025 einstimmig als Satzung beschlossen.
Gebäude Wilhelm-Feder-Straße 2
a) Vorstellung und Beratung über die Bewerbungen für die Räumlichkeiten im Obergeschoss
Insgesamt gingen für die Räumlichkeiten im Obergeschoss des Gebäudes Wilhelm-Feder-Straße 2 fünf Bewerbungen von dem Gemeindeteam der katholischen Kirchengemeinde Dauchingen, dem Bürgerverein „Lebenskreis Dauchingen“ e.V., den Neckartäle Waldhexen Dauchingen e.V., dem Dartclub Fun Flyers Dauchingen e.V. und den LandFrauen Dauchingen ein.
Das Untergeschoss soll an Werktagen von Montag bis von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr den in unserer Gemeinde aktiven Kindertagespflegepersonen zur Vernetzung kostenfrei zur Verfügung stehen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Vereinsnutzung möglich. Die WC-Anlage soll zudem an Sonn- und Feiertagen mit Gottesdiensten in der katholischen Kirche in Dauchingen den Kirchbesuchern zur Verfügung stehen.
- Der beigefügten Nutzungskonzeption für das Gebäude Wilhelm-Feder-Straße 2 wird zugestimmt.
- Die Räumlichkeiten im Obergeschoss des Gebäudes werden wie folgt vergeben:
Vereinsraum 1: Gemeindeteam der katholischen Kirchengemeinde Dauchingen
Vereinsraum 2: LandFrauen Dauchingen
Vereinsraum 3: Dartclub Fun Flyers Dauchingen e.V.
Vereinsraum 4: Neckartäle Waldhexen Dauchingen e.V.
Vereinsraum 5: Bürgerverein „Lebenskreis Dauchingen“ e.V.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den jeweiligen Vereinen/Gruppierungen einen unbefristeten Mietvertrag mietfrei mit einer Betriebskostenpauschale (Betriebskosten 30,00 € & Reinigungskosten für das WC im OG 20,00 €) exkl. entstandene Heizkosten abzuschließen. - Für das Untergeschoss des Gebäudes werden folgende Regelungen beschlossen:
a. Das Untergeschoss steht von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr den in Dauchingen aktiven Kindertagespflegepersonen kostenfrei zur Verfügung.
b. Außerhalb dieser Zeiten sind neben der Gemeinde alle Vereine und Gruppierungen, die Räumlichkeiten im Gebäude nutzen sowie alle Vereine und Gruppierungen, die in unsere Vereinsförderrichtlinie aufgenommen sind, unter der Maßgabe der Regelungen unter den folgenden Buchstaben nutzungsberechtigt.
c. Die Vereine und Gruppierungen, welche Räumlichkeiten im Gebäude nutzen, melden der Gemeindeverwaltung bis 15.12. des Vorjahres ihre Nutzungstermine; auch die Gemeinde meldet ihre Termine bis zu diesem Datum. Nach diesem Stichtag können alle Nutzungsberechtigten Termine melden, es gilt das Windhundprinzip nach der Meldung an die Gemeindeverwaltung.
d. Für die Nutzung des Untergeschosses bezahlen alle Vereine und Gruppierungen dieselbe Betriebskostenpauschale pro Nutzungstag. Diese wird auf 60,00 € festgesetzt.
e. Für die Nutzung der WC-Anlage an Sonn- und Feiertagen mit Gottesdiensten in der katholischen Kirche in Dauchingen wird eine Jahrespauschale von 100,00 € festgesetzt.
b) Sachstandsbericht über die Tagesmütterwohnungen im Erdgeschoss
Im Erdgeschoss des Gebäudes Wilhelm-Feder-Straße 2 entstehen gemäß der Beschlüsse des Gemeinderats vom 15.07.2024 und vom 11.11.2024 zwei Wohnungen, welche mietfrei an Kindertagespflegepersonen vermietet werden. Diesbezüglich konnten bereits zwei gewerbliche Mietverträge abgeschlossen werden. Die Wohnung 1 (östlich) ist etwas größer und wird nach Fertigstellung der Sanierungs- und Umbauarbeiten von einer Großtagespflege mit zwei Tagespflegepersonen für die Betreuung von bis zu zehn Kindern genutzt. Die Wohnung 2 (westlich) wird nach Fertigstellung von einer Tagespflegeperson für die Betreuung von bis zu fünf Kindern genutzt.
c) Beratung über den Außenbereich
Nach Fertigstellung der Sanierungs- und Umbauarbeiten des Gebäudes Wilhelm-Feder-Straße 2 werden die Kindertagespflegepersonen ihre Räumlichkeiten beziehen, weshalb eine Außenplanung ebenfalls zeitnah erfolgen sollte. Für den Außenbereich sind folgende Bedarfe bekannt bzw. wurden gemeldet und finden Einzug in die weitere Planung:
- Heizzentrale
- Garten- und Spielfläche für die Kindertagespflege
- Fahrrad- und Kinderwagenstellplätze für die Kindertagespflege
- Parkplätze für Kindertagespflege und Vereine
- Müll- und Raucherplatz
- Lagerraum für Kinderwägen und Garnituren des Familienzentrums (aktuell in den beiden Garagen)
Die angemeldeten Bedarfe:
- zusätzliche Parkplätze für die Bring- und Holzeiten am Familienzentrum
- Parkplatz für die Leitung des Familienzentrums
wurden vom Gemeinderat abgelehnt.
Ob und wie dies alles umsetzbar sein wird, kann nur durch eine detaillierte Planung, welche insbesondere den erforderlichen Platzbedarf einer geeigneten Heizzentrale berücksichtigt, eruiert werden. Sollte das Grundstück keinen Platz für alle Bedarfe bieten, gilt es diese zu priorisieren und zu selektieren. Für die Leistungsphasen 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) liegt der Gemeinde ein Angebot des Planungsbüros k3 Landschaftsarchitektur aus Villingen-Schwenningen in Höhe von 8.330,00 € vor.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung ermächtigt wird, das Planungsbüro k3 Landschaftsarchitektur für die LPH 1-3 mit der Erstellung der Planung für den Gartenbereich unter Einbezug der Wärmeplanung für 8.330,00 € zu beauftragen.
d) Vergabe Natursteinarbeiten
Im Zuge der Sanierungs- und Umbauarbeiten wird auch die Fassade des Gebäudes umfangreich saniert. Hierbei sollen auch die Sandsteineinfassungen der Fenster und Gesimse wieder in ihren natürlichen Zustand versetzt werden. Durch verschiedene Expertisen und Probe-Abstrahlungen konnte das geeignete Sanierungsverfahren zur Entfernung des alten Farbanstrichs festgestellt werden. Für die Natursteinarbeiten gingen zwei Angebote bei der Gemeinde ein. Die Firma Roth aus Schramberg konnte mit 43.872,33 € das günstigste Angebot abgeben (weiteres Angebot: 55.396,88 €; Kostenansatz: 50.000,00 €).
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Fa. Roth für die Natursteinarbeiten am Gebäude Wilhelm- Feder- Straße 2 für 43.872,33 € beauftragt wird.
e) Auswahl der Farbgebung der Fassade
Im Anschluss an die Sanierung der Fassadenflächen und der Natursteine soll das Gebäude auch einen neuen Anstrich erhalten.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Farbkombination lindgrün-weiß zur Umsetzung kommt.
f) Namensgebung für das Gebäude
Angesichts des neuen Eigentümers und der veränderten künftigen Nutzung des Gebäudes sollte dieses einen neuen Namen erhalten.
Der Gemeinderat hat sich darauf verständigt, hierzu einen öffentlichen Aufruf im Amtsblatt zur Ideensammlung zu starten.
Flächennutzungsplanverfahren Gewerbegebietserweiterung Reutenen Zusammenstellung der gesamten Gestehungskosten sowie Beratung und Entscheidung über das weitere Vorgehen
Gemäß dem Beratungsergebnis aus der Gemeinderatssitzung vom 17.02.2025 hat die Verwaltung (soweit möglich) Angebote für alle absehbaren Positionen (Gutachten, Konzepte, Prüfungen und Ausgleichsmaßnahmen) für das Flächennutzungsplanverfahren und ein mögliches Bebauungsplanverfahren eingeholt. Die Gesamtkosten liegen hiernach bei knapp 450.000 €, vorbehaltlich von möglichen Kostensteigerungen und evtl. weiteren Kostenpositionen.
Abgesehen von den umfangreichen Kosten hat sich zwischenzeitlich die Grundstücksverfügbarkeit teilweise als nicht wirtschaftlich erwiesen, teilweise besteht diese nach wie vor gar nicht. Wie bereits bei der vergangenen Gemeinderatssitzung thematisiert, ist zudem eine Einigung mit der bzw. eine Akzeptanz durch die Anwohnerschaft in der Neuen Straße äußerst ungewiss. Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund empfohlen, das Verfahren nicht weiterzuverfolgen. Gleiches gilt für eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in der Zukunft.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig beauftragt, bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen die Aufhebung der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes 1994 bis 2009 in die Wege zu leiten. Des Weiteren wurde beschlossen, dass im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanverfahrens die Fläche nördlich der Schwenninger Straße und östlich der Reutestraße nicht zur Prüfung als mögliches Bauerwartungsland herangezogen wird.
Kommunalgebäude Vergabe von PV-Anlagen und Stromspeicher
Mit Blick auf die Energiewende sollen auch in diesem Jahr die Nutzung von Sonnenenergie in der Gemeinde vorangetrieben und kommunale Gebäude mit PV-Anlagen und Stromspeichern ausgestattet werden. Für folgende Projekte wurden daher entsprechende Angebote eingeholt:
Astrid- Lindgren -Schule
Erweiterung des 10 kW-Stromspeichers um 30 kW zur wirtschaftlicheren Eigennutzung der erzeugten Strommengen der 99 kWp- Anlage.
Günstigstes Angebot: DiwoTec GmbH, Dauchingen 17.250,00 € (2. Angebot: 18.956,25 €)
Familienzentrum
Installation eines Stromspeichers mit 20 kW zur wirtschaftlicheren Eigennutzung der erzeugten Strommengen der 34,44 kWp- Anlage.
Günstigstes Angebot: DiwoTec GmbH, Dauchingen 12.190,00 € (2. Angebot: 13.206,32 €)
Gebäude Wilhelm-Feder-Straße 2
PV-Anlage 8 kWp + 10 kW Speicher
Aufgrund denkmalschutzrechtlicher Vorgaben kann nur die südliche Dachfläche mit einer PV-Anlage belegt werden. Die Nutzung weiterer Dachflächen wurde von der Gemeindeverwaltung angefragt, jedoch von der Denkmalschutzbehörde strikt abgelehnt. Mit einer 8 kWp-Anlage wird damit die max. mögliche Fläche belegt.
Günstigstes Angebot: DiwoTec GmbH, Dauchingen 19.500,00 € (2. Angebot: 19.717.22 €)
Wohncontainer Pfeilstraße 16
PV-Anlage 30 kWp mit Speicher und Heizstab zur Warmwasseraufbereitung. Die Installation einer PV-Anlage ist als Auflage aus der Baugenehmigung zwingend erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll.
Günstigstes Angebot: Firma Enerix, Deißlingen 39.949,69 € (2. Angebot: 41.140,00 €)
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Fa. DiwoTec mit der Speichererweiterung in der Astrid- Lindgren- Schule für 17.250,00 € beauftragt wird. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, dass die Fa. DiwoTec mit der Speicherinstallation im Familienzentrum für 12.190,00 € beauftragt wird. Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, dass die Fa. DiwoTec mit der Installation der PV-Anlage+ Speicher auf dem ehem. Pfarrhaus für 19.500,00 € beauftragt wird. Die Fa. Enerix wird mit der Installation der PV-Anlage + Speicher + Heizstab auf der Wohncontaineranlage Pfeilstraße 16 für 39.949,69 € beauftragt (eine Gegenstimme Gemeinderat Klotz).
Compliance-Regelungen zu Verwandtschaftsverhältnissen zwischen Gemeinderatsmitgliedern und Gemeindebediensteten
In der Vergangenheit kam es bereits mehrfach vor, dass sich Angehörige von amtierenden Gemeinderatsmitgliedern um Stellen in der Gemeindeverwaltung beworben haben. Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Thematik aufgegriffen. Um bei Personalentscheidungen verbindliche und möglichst allgemein akzeptierte Ergebnisse zu erreichen und etwaige Voreingenommenheit sowie auch nur deren Anschein bei der Behandlung und Entscheidung von Sachverhalten zu vermeiden, war eine Entscheidung des Gemeinderats zu dieser Thematik aus Sicht der Verwaltung opportun.
Analog zu den Befangenheitsregelungen aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 GemO hat die Verwaltung vorgeschlagen, Verwandte bis zum 3. Grad und Verschwägerte bis zum 2. Grad von amtierenden Gemeinderatsmitgliedern bei Stellenbesetzungsverfahren für sozialversicherungspflichtige Beschäftigten-Stellen in der Gemeindeverwaltung nicht zu berücksichtigen.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich bei drei Gegenstimmen (Gemeinderäte Klotz, Laufer und Tepaß) und einer Enthaltung (Gemeinderat Merten) beschlossen, dass Verwandte bis zum 3. Grad und Verschwägerte bis zum 2. Grad von amtierenden Gemeinderatsmitgliedern bei Stellenbesetzungsverfahren für sozialversicherungspflichtige Beschäftigten-Stellen in der Gemeindeverwaltung nicht berücksichtigt werden, dies gilt nicht für Ausbildungsplätze.
Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.