Gemeinderat

„Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staats“, so heißt es in § 1 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO).

Mit dieser Feststellung macht dieses „Grundgesetz der Städte und Gemeinden“ deutlich, dass in den Städten und Gemeinden die Demokratie von unten nach oben verwirklicht werden soll. Dazu sieht die baden-württembergische Gemeindeordnung zwei Organe vor: den Gemeinderat als Hauptorgan und Vertretung der Bürger sowie den Bürgermeister als weiteres Verwaltungsorgan. Diese Rangfolge bedeutet nicht, dass der Gemeinderat dem Bürgermeister übergeordnet ist. Beide Organe sind vielmehr grundsätzlich voneinander unabhängig mit eigenen gesetzlichen Zuständigkeiten. Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Bürgermeister dafür zuständig ist. Er überwacht auch die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung.

Die Volkswahl des Bürgermeisters und damit einerseits seine Unabhängigkeit vom Gemeinderat sowie seine Eigenschaft als Vorsitzender des Hauptorgans „Gemeinderat“ und andererseits die enge Verzahnung der beiden Gemeindeorgane kennzeichnen die Kommunalverfassung von Baden-Württemberg als „Süddeutsche Ratsverfassung“.

Die 12 ehrenamtlichen Mitglieder des Dauchinger Gemeinderats zuzüglich dem Bürgermeister als Vorsitzender haben ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Sie werden auf dieses Amt mit der folgenden Formel verpflichtet:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Dauchingen gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Die Amtszeit des Gemeinderats beträgt fünf Jahre. Die Sitzungen des Gemeinderats uns seiner Ausschüsse sind überwiegend öffentlich. Dazu gehört, dass die Sitzungen und die entsprechenden öffentlichen Tagesordnungen rechtzeitig der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Zeit, Ort und Tagesordnung der verschiedenen Sitzungen finden Sie deshalb im Amtsblatt der Gemeinde Dauchingen, dem „Dauchinger Anzeiger“.
An den öffentlichen Sitzungen kann jeder als Zuhörer teilnehmen, soweit der Zuhörerraum ausreicht. Lediglich in Fällen, in denen es das öffentliche Wohl oder aber die berechtigten Interessen einzelner notwendig machen, muss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Die letzte Wahl des Gemeinderates fand am 9. Juni 2024 statt. Die neu gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wurden am 15. Juli 2024 auf ihr Amt verpflichtet.