Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 20.01.2025
Pfarrhaus – Umbau und Sanierung
Vergabe von weiteren Bauleistungen
Für zwei weitere Gewerke wurden entsprechende Angebote eingeholt. Die Vergabe folgender Gewerke steht noch aus:
- Innenausstattung
- Außenanlagen
- Natursteinarbeiten
- Photovoltaikanlage
Gemäß der ersten Kostenfortschreibung vom 27.11.2024 liegen die Gesamtkosten bei 880.916.62 €.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass entsprechend den Vergabevorschlägen des Büros Halder Architekten vom 25.11.2024 die Aufträge wie folgt vergeben werden:
- Heizung-Lüftung-Sanitär-Installation: Firma Grimm, VS-Weilersbach, zum Angebotspreis von 43.551,76 €.
- Elektroarbeiten: Firma Stähle, Dauchingen, zum Angebotspreis von 43.572,05 €.
Haushaltsplan 2025
Beratung und Beschlussfassung
Gegenüber der Haushaltsvorberatung am 02.12.2024 haben sich wenige Änderungen ergeben. Der Haushaltsplan 2025 sieht im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von 10.548.350 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 10.863.850 € vor. Der Ergebnishaushalt für das Jahr 2025 weist ein negatives ordentliches Ergebnis von -315.500 € aus. Das bedeutet, dass nicht alle Abschreibungen mit dem Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit erwirtschaftet werden können. Der Ausgleich dieser Unterdeckung erfolgt über eine Entnahme aus der vorhandenen ordentlichen Rücklage der Gemeinde.
Die Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit haben ein Volumen in Höhe von 10.339.600 €, die Auszahlungen in Höhe von 10.387.050 €. Daraus ergibt sich ein Zahlungsmittelbedarf von 47.450 €. Das bedeutet, dass im Jahr 2025 der laufende Betrieb nicht durch die laufenden Einzahlungen gedeckt werden kann und sämtliche Investitionen über die vorhandenen Rücklagen bzw. über Kredite finanziert werden müssen. Der Zahlungsmittelbedarf aus Investitionen beträgt 1.633.800 €. Zu diesem Bedarf kommen noch die Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit. Im Jahr 2025 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 600.000 € geplant. Ob diese in dieser Höhe aufgenommen wird, wird im Laufe des Jahres 2025 entschieden. Die Tilgung von Krediten ist in Höhe von 232.550 € geplant, sodass im Jahr 2025 die liquiden Mittel (Summe aus Zahlungsmittelbedarf, Mittelbedarf aus Investitionen, Kredittilgung) insgesamt um 1.313.800 € abnehmen. Dadurch verringert sich im Jahr 2025 die Liquidität von rund 2,15 Millionen € auf rund 835.000 €. Damit muss zum sechsten Mal in Folge mehr Geld ausgegeben als eingenommen werden. Bürgermeister Torben Dorn erläuterte, dass durch lediglich 4 Haushaltsstellen (Gewerbesteuer, Schlüsselzuweisungen, Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage) sich die finanzielle Situation der Gemeinde im Vergleich zum vergangenen Jahr um 2,2 Millionen € verschlechtert. Dies zeigt deutlich die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen in Deutschland. 87 % aller Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können den Haushalt nicht ausgleichen. Bund und Land drücken viel zu viele Aufgaben auf die Kommune ab und stellen hierfür viel zu wenig Geld zur Verfügung. Ohne strukturelle Reformen im Wirtschafts- und Sozialbereich (mehr Wirtschaftswachstum und weniger sozialgesetzliche Ansprüche) stehen den Gemeinden sehr schwierige Jahre bevor.
Der Schuldenstand beläuft sich Stand 31.12.2024 auf 3.191.552 €. Zum Jahresende beträgt der voraussichtliche Schuldenstand dann 3.558.984 €. Landesweit beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung vergleichbarer Gemeinden zum 31.12.2023 848 €, in Dauchingen liegt diese zum 31.12.2024 bei 819 €.
Folgende größeren Investitionen, Sanierungen sind im Jahr 2025 vorgesehen:
Der Gemeinderat hat einstimmig der vorgestellten Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2025 einschließlich der Anlagen sowie dem Finanzplan mit Investitionsprogramm zugestimmt.
Einrichtung eines Wanderparkplatzes im Gewann Buckenweg und Sperrung der Fläche im Gewann Mälbenäcker
Aufgrund eklatant zugenommener Vermüllung an der L 423 (Niedereschacher Straße außerorts) am Knotenpunkt des dortigen Radwegs und des Feldwegs und der damit verbundenen Zunahme der Entsorgungskosten für die Allgemeinheit sowie der Entsorgungsarbeiten für unseren Bauhof hat die Verwaltung vorgeschlagen, auf einem dortigen gemeindeeigenen Grundstück drei provisorische Wanderparkplätze einzurichten. Damit dieser Wanderparkplatz mit drei Stellplätzen nicht noch mehr Müllsünder anzieht, ist eine Rund-um-die-Uhr-Videoüberwachung zwingend erforderlich.
In unmittelbarer Nähe zur Kreisstraße K 5706 (Villinger Straße außerorts) befindet sich südlich eine Wiesenfläche mit zwei Bäumen, einem Feldkreuz und einer Ruhebank. Auch an dieser Stelle kam es in der Vergangenheit ebenfalls immer wieder zu illegalen Müllablagerungen. Hier hat die Verwaltung vorgeschlagen, mit Baumstämmen die Zufahrt zu der Fläche zu verhindern.
Der Gemeinderat hat einstimmig der Einrichtung eines provisorischen und videoüberwachten Wanderparkplatzes mit drei Stellplätzen im Gewann Buckenweg entsprechend dem vorgelegten Lageplan zugestimmt. Mit derselben Mehrheit wurde beschlossen, dass die Fläche um die Ruhebank, das Feldkreuz und die zwei Bäume im Gewann Mälbenäcker durch Baumstämme vor einer Befahrung geschützt wird.
Bebauungsplan Käppelewasen II
a) Heilung von zwei Mängeln
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) hat Ende Dezember 2024 den Bebauungsplan Käppelewasen II für unwirksam erklärt. Ein Grundstückseigentümer hatte mehrere formelle und materielle Fehler gesehen. Bis auf einen Ermittlungsfehler und einen Festsetzungsfehler konnte der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs keine weiteren Fehler feststellen. Diese sind in einem ergänzenden Verfahren leicht zu beheben.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig bei einer Enthaltung (Gemeinderat Klotz) beauftragt, Lösungsmöglichkeiten für die zwei bestehenden Mängel des Bebauungsplans auszuarbeiten.
b) Erlass einer Veränderungssperre für die Reutestraße 1, 3, 3/1, 5, 7, 9 und 11, 13, 15, 17 und 19 sowie die Neue Straße 2, 2/1, 4 und 6 sowie die Zimmerstraße 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20 und 15, 17, 19, 21 und 23 sowie die Villinger Straß 13 und 15
Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und zur Sicherung des nach wie vor gültigen Beschlusses vom 13.07.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplans Käppelewasen II sowie zur Heilung der zwei vom VGH BW gerügten Mängel war eine neue Veränderungssperre für das gesamte Gebiet zu erlassen. Die neue Veränderungssperre war als Satzung zu beschließen und gilt zunächst für zwei Jahre. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann bei Baugesuchen immer auch eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig bei einer Enthaltung (Gemeinderat Klotz) beschlossen, dass zur Sicherung der Planung die vorgelegte Satzung über die Veränderungssperre für die Reutestraße 1, 3, 3/1, 5, 7, 9 und 11, 13, 15, 17 und 19 sowie die Neue Straße 2, 2/1, 4 und 6 sowie die Zimmerstraße 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20 und 15, 17, 19, 21 und 23 sowie die Villinger Straße 13 und 15 beschlossen wird.
Spenden/Zuwendungen
Beschluss über die Annahme von Spenden/Zuwendungen
Für die Anschaffung eines Defibrillators wurden von der Narrenzunft Dauchingen 1.500 € gespendet.
Der Gemeinderat hat einstimmig die Annahme der genannten Spende in Höhe von insgesamt 1.500 € beschlossen.
Nach der öffentlichen Sitzung fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.