Verkehr / Ortsplan

Ergebnis des Bürgerentscheids am 9. September 2018​

Das amtliche Endergebnis des Bürgerentscheids:

Bürgerentscheid am 9. September 2018

Unser Gemeinderat hat am 11.06.2018 mehrheitlich beschlossen, einen Bürgerentscheid zur Beantragung von Tempo 30 auf allen Gemeindestraßen (ausgenommen klassifizierte Straßen und Straßen in Gewerbegebieten) durchzuführen. Dieser Bürgerentscheid hat am 09.09.2018 stattgefunden.

Die Frage, über welche abgestimmt wurde, lautete wie folgt:

 „Sind Sie dafür, dass die Ausweisung von Tempo 30-Zonen auf allen Ortsstraßen, innerhalb der geschlossenen Ortschaft, der Gemeinde Dauchingen (ausgenommen klassifizierte Straßen und Straßen in Gewerbegebieten) bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt und dieser Ausweisung gleichzeitig zugestimmt wird?“

Die Frage wurde mehrheitlich abgelehnt.

Die rechtlichen Grundlagen zu einem Bürgerentscheid finden sich in § 21 Gemeindeordnung (GemO) und im Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie in der Kommunalwahlordnung (KomWO). Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, diese Frage mit JA oder NEIN zu beantworten. Gemäß § 21 Abs. 7 GemO ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 % der Stimmberechtigten beträgt.

Auswertung des Verkehrsstatistikgerätes​

Erläuterungen zu den Auswertungen Verkehrsstatistikgerät 2022

Insgesamt wurden im Jahr 2022 43 Messungen durchgeführt. Auffällig ist nach wie vor die Wilhelm-Feder-Straße als einziger verkehrsberuhigter Bereich im Ort, wobei sich laut den Aufzeichnungen viele Fahrzeugführer nicht an die vorgegebene Schrittgeschwindigkeit gehalten haben. Nach einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 18 km/h und 87 % Geschwindigkeitsübertretungen bei der Messung im Februar 2022 wurden im Dezember 2022 eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 km/h und 91 % Geschwindigkeitsübertretungen gemessen. Die Wilhelm-Feder-Straße ist damit die einzige Straße, bei welcher die Durchschnittsgeschwindigkeit über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit liegt. Da die Gemeinde selbst keine Geschwindigkeitskontrollen durchführen darf, haben wir uns erneut an das Landratsamt gewendet mit der Bitte um weitere Geschwindigkeitskontrollen. In der Vergangenheit fanden solche bereits mehrfach statt. Wir bedanken uns an dieser Stelle herzlich für die gute Zusammenarbeit bei der Bußgeldstelle des Landratsamts.

Ein weiterer hoher Wert findet sich beim Schwerlastverkehrsanteil in der Zimmerstraße im September 2022 mit 40 %. Da das Verkehrsstatistikgerät nicht zwischen LKW und landwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie Fahrzeugkombinationen (PKW mit Anhänger) unterscheidet, ist dies mutmaßlich hauptsächlich auf die Erntezeit und die verstärkte Befahrung mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zurückzuführen.

Seit 2014 werden mit dem gemeindeeigenen Verkehrsstatistikgerät an verschiedenen Straßen im Ort, insbesondere an den klassifizierten Ortsdurchgangsstraßen, die Fahrzeugmengen und die gefahrene Geschwindigkeit gemessen. Der Blick auf die Zahlen des Jahres 2019 lässt sehr ähnliche Schlüsse zu, wie bereits im vergangenen Jahr die Auswertung 2018:

1. Die Durchschnittsgeschwindigkeit liegt auf keiner der gemessenen Straßen über den gesetzlich erlaubten 50 km/h

2. Villinger Straße - Beanstandungsquoten je nach Messpunkt

2014: 21 % 25 % und 22 %      
2015: 21 % 25 % und 22 %      
2016: 88 % 90 % 21 % und 20 %    
2017: 14 % und 8 %        
2018: 8 % 12 % 5 % und 8 %    
2019: 5 % 11 % 4 % 9 % 7 % und 9 %
  • Fazit: Durch den Fahrbahnverschwenk bzw. „Tropfen“ am Ortseingang auf der Villinger Straße werden die Geschwindigkeitsübertretungen weiterhin deutlich reduziert.

3. Schwenninger Straße - Beanstandungsquoten je nach Messpunkt

2014: 20 % 13 % und 21 %  
2015: 15 % und 7 %    
2016: 15 % 3 % 5 % und 16 %
2017: 4 % 13 % 13 % und 3 %
2018: 10 % und 2 %    
2019: 3 % 15 % 4 % und 8 %
  • Fazit: Durch die Geschwindigkeitshinweistafel auf der Schwenninger Straße werden die Geschwindigkeitsübertretungen reduziert.

4. Niedereschacher Straße - Beanstandungsquoten je nach Messpunkt

2014: 13 % und 15 %      
2015: 7 % 13 % und 19 %    
2016: 14 % 5 % 10 % und 7 %  
2017: 7 % 3 % 10 % und 4 %  
2018: 4 % 5 % 5 % 7 % und 3 %
2019: 7 % 4 % 6 % und 7 %  
  • Fazit: Der Kreisverkehr auf der Niedereschacher Straße hat die bereits in den beiden vergangenen Jahren nachgewiesene Senkung der Geschwindigkeitsübertretungen auch im Jahr 2019 weiterhin bewirkt.

5. Die Geschwindigkeitsübertretungen in allen anderen gemessenen Straßenzügen liegen im einstelligen prozentualen Bereich, was sich durch die Jahre 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 zieht.

6. Verkehrsmenge - Entwicklung der Fahrzeugmenge insgesamt

Kfz/h 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Vordere Straße 257 und 130 236 262 und 189 256 und 210 253, 250 274 und 216
Schwenninger Straße 207, 193, 214, 194, 216 205 und 218 222, 230, 232, 228 214, 175, 220, 324 206, 206 62, 207, 204, 206
Niedereschacher Straße 154, 133, 165 273, 160, 148 133, 239, 159, 221 151, 247, 149, 211 149, 236, 218, 229 131, 243, 242, 125
Deißlinger Straße 141 und 137 133 121 und 163 133 und 143 79, 157 126 und 122
Villinger Straße 130, 127, 110 166 und 138 99, 113, 129, 106, 126 115, 103, 120, 91 101, 110, 100, 126 91, 106, 106, 114, 107, 100

Fazit:

  • Auf der Vorderen Straße ist die Verkehrsbelastung bislang ohne große Veränderung (Ausnahme Umgehung B 523)
  • Auf der Schwenninger Straße ist eher ein Rückgang der Verkehrsbelastungen zu verzeichnen
  • Die Niedereschacher Straße verzeichnete wieder  Schwankungen bezüglich der Verkehrsbelastung 
  • Auf der Deißlinger Straße bewegt sich die Verkehrsmenge auf reduziertem Niveau.
  • Auf der Villinger Straße bewegt sich die Verkehrsmenge auf reduziertem Niveau.

7. Schwerlastanteil - Entwicklung der Anteile der Lkw´s und Busse insgesamt

% vom Gesamtaufkommen 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Vordere Straße 5 und 7 4 4 und 6 5 und 5 6 und 4 5 und 6
Schwenninger Straße 4, 5, 4, 5, 4 4 und 3 4, 6, 6, 5 6, 5, 5, 7 5 und 6 6, 10, 6, 6
Niedereschacher Straße 8, 9, 5 8, 8, 4 5, 9, 10, 7 8, 8, 7, 7 13, 7, 8, 9, 7 8, 8, 7, 8
Deißlinger Straße 6 5 5 und 7 5 und 6 6 und 6 4 und 4
Villinger Straße 3, 4, 3 4 und 4 3, 2, 2, 2, 2 2, 2, 3, 2 2, 2, 2 und 2 2, 2, 2, 3, 2, 2 

Fazit:

  • Vordere Straße keine Zunahme des Schwerlastverkehrs
  • Schwenninger Straße keine Zunahme des Schwerlastverkehrs
  • Niedereschacher Straße keine Zunahme des Schwerlastverkehrs
  • Deißlinger Straße Abnahme des Schwerlastverkehrs auch durch den Rückgang der Verkehrszahlen bedingt
  • Villinger Straße Schwerlastverkehr auf niedrigem Niveau

(Das Verkehrsstatistikgerät kann nicht zwischen Bussen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Lastkraftwagen unterscheiden. Seit dem 30.06.2016 besteht ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen auf der Kreisstraße 5706 ab dem Ortsende bis zur Kreisstraße 5707. Ausgenommen vom Fahrverbot sind landwirtschaftliche Fahrzeuge und Busse.)

8. Zinkenstraße

Die Messungen aus dem laufenden Jahr für die Zinkenstraße ergeben keine Zunahme der Durchschnittsgeschwindigkeit! Diese liegt zwischen 31 und 35 km/h. Die Aussage eines Anwohners im Rahmen der Informationsveranstaltung zu den anstehenden Straßensanierungen, wonach seit der Anordnung des Parkverbots in der Zinkenstraße zu schnell gefahren werde, kann somit vollständig widerlegt werden.

Verkehrsrechtliche Situation auf den Ortsdurchgangsstraßen

IST Situation:  

  • das höchste Verkehrsaufkommen in der Gemeinde ist auf den 5 Ortsdurchfahrten, der Landesstraße L 423 (Schwenninger Straße, Vordere Straße, Niedereschacher Straße) und der Kreisstraße 5706 (Villinger Straße und Deißlinger Straße) zu verzeichnen; an diesen Ortsdurchfahrten wohnen 20 % der Gesamtbevölkerung, die aber an diesen Straßen durchschnittlich das neun Fache an Verkehrsaufkommen im Vergleich zu den Wohngebietsstraßen zu ertragen haben;
  • die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit beträgt auf diesen Straßen zwischen 35 km/h und 52 km/h (die Geschwindigkeiten in den Ortsdurchfahrten und Ortsstraßen werden seit Anfang 2014 durch ein Geschwindigkeitsmessgerät der Gemeinde gemessen);
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen betragen (prozentualer Anteil aller gemessenen Kfz auf diesen Straßen, die über 55 km/h fahren)

Bericht über die themenspezifische Bürgerversammlung am 21. Oktober 2015 zum Themenkreis „Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Ortsdurchfahrten – verkehrlich-städtebauliche Lösungsansätze“ (48 KB)

Verkehrlich-städtebauliche Lösungsansätze - Vorstellung Gemeinderatssitzung am 16.11.2015 (73,3 MB)

In der Vollverteilung des Dauchinger Anzeigers vom 23.10.2015 wurde das Umfrageformular zu den verkehrlich-städtebaulichen Lösungsansätzen für die Ortsdurchgangsstraßen (15 KB) abgedruckt.

Auswertung des Fragebogens:

1 a) Einen Kreisverkehr (Durchmesser 20 Meter) mit überfahrbarem Innenkreisel („Schildkröte“) an der Kreuzung Villinger Straße / Vordere Straße / Schwenninger Straße (Knotenpunkt K1, Kosten ca. 150.000 €) halten wir für

Kreisdiagramm zu Text 1 a  59, 34 % rot für falsch und 40,66 % blau für richtig

1b: Einen Kreisverkehr mit Mittelkreisel (Durchmesser 26 Meter)an der Kreuzung Villinger Straße / Vordere Straße / Schwenninger Straße (Knotenpunkt K1, Kosten ca. 350.000 €) halten wir für

Kreisdiagramm zum Text 1 b zeigt roter Anteil 80,20 % für falsch und blauer Anteil richtig 19,80 %

2: Einen Minikreisverkehr (Durchmesser 16 Meter) mit überfahrbarem Innenkreisel („Schildkröte“) an der Kreuzung Niedereschacher Straße / Vordere Straße / Deißlinger Straße (Knotenpunkt K2, Kosten ca. 150.000 €) halten wir für

Kreisdiagramm zu 2 roter Anteil 51,78 % für falsch und blauer Anteil 48,22 % für richtig.

3: Einen Kreisverkehr mit Mittelkreisel (Durchmesser 26 Meter) an der Kreuzung Niedereschacher Straße / Schwarzwaldstraße / Daimlerstraße (Knotenpunkt K3, Kosten ca. 300.000 €) halten wir für

Kreisdiagramm zu 3. linker Anteil rot 38,19 % für falsch, rechter Anteil blau 61,81 % für richtig

4: Einen Kreisverkehr mit Mittelkreisel (Durchmesser 26 Meter) an der Kreuzung Villinger Straße / Eichendorffstraße / Weilersbacher Weg (Knotenpunkt K4, Kosten ca. 350.000 €) halten wir für

Kreisdiagramm zu 4. linker Anteil rot 78,83 % für falsch und rechts, blauer Anteil 21,17 % für richtig.

5: Die Umgestaltung des Straßenraumes in der Vorderen Straße mit Reduzierung der Fahrbahnfläche (6,20 m), abschnittsweiser zusätzlicher Längsparkierung und teilweiser Verbreiterung der Gehwege halten wir für

Kreisdiagramm zu 5 linker Anteil rot 70,78 % für falsch und 29,22 % blau für richtig.

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