Landtagswahl
Landtagswahl am 08.03.2026
Am Sonntag, den 8. März 2026 findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt.
Bei den Landtagswahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie jeweils erhalten und welche Abgeordneten in den Landtag einziehen. Der Ministerpräsident wird nicht direkt gewählt, sondern von den Abgeordneten des neu gewählten Landtags bestimmt.
Wahlberechtigt zur Landtagswahl in Baden-Württemberg sind deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz oder ihren Lebensmittelpunkt im Land Baden-Württemberg haben und nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das passive Wahlrecht, also das Recht, selbst für den Landtag zu kandidieren, besteht weiterhin ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Ausländerinnen und EU-Ausländer) sind bei Landtagswahlen – anders als bei Europa- und Kommunalwahlen – nicht wahlberechtigt.
Für die Landtagswahl 2026 gelten im Vergleich zu früheren Wahlen Änderungen im Wahlrecht, unter anderem hinsichtlich des Wahlalters und des Wahlsystems. Ausführliche Informationen zu den aktuellen Regelungen und den gesetzlichen Grundlagen stellt der Landtag von Baden-Württemberg auf seiner Website zur Verfügung.
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Internet-Wahlscheinantrags an. an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem*. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde@dauchingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Landtagswahl am 14.03.2021
Das Ergebnis der Gemeinde Dauchingen für die Landtagswahl 2021 im Wahlkreis 54 Villingen-Schwenningen:
Hier können Sie das Gesamtergebnis einsehen.
Hier können Sie das Ergebnis der Wahlbezirke und des Briefwahlbezirks einsehen.
Bei den Landtagswahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger darüber, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie jeweils erhalten und welche Abgeordneten konkret in den Landtag einziehen. Der Ministerpräsident hingegen wird von den Abgeordneten des neuen Landtags gewählt. Das aktive und passive Wahlrecht für die Landtagswahl hat jeder Deutsche mit Vollendung des 16. Lebensjahres, der seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz oder seinen Lebensmittelpunkt im Land hat und das Wahlrecht nicht in Folge Richterspruchs verloren hat. EU-Ausländer, das heißt Staatsangehörige anderer EU-Staaten, sind im Gegensatz zu Europawahlen und Kommunalwahlen bei den Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

