Satzungen A-Z

Neben dem Recht der Selbstverwaltung steht den Gemeinden in einem gewissen Umfang auch das Recht der Selbstgesetzgebung zu, das zum historischen Bild und zum Grundgehalt der Selbstverwaltung zu zählen ist.

Diese Autonomie soll es ermöglichen, die örtlichen Verschiedenheiten auch bei der Normensetzung zu berücksichtigen. Satzungen werden daher auch als Ortsrecht bzw. Stadtrecht bezeichnet. Das "Dauchinger Ortsrecht" ist eine Sammlung der wichtigsten für das Gemeindegebiet Dauchingen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Seiten um eine unverbindliche Information über kommunale Regelungen handelt. Die Gemeinde Dauchingen haftet nicht im Fall von Unrichtigkeiten. Bei Abweichungen zu amtlichen Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Dauchingen "Dauchinger Anzeiger“ sind diese Veröffentlichungsinhalte maßgeblich.

Vorschriften, die nur eine einmalige oder kurzzeitige Bedeutung haben, und Bebauungspläne wurden nicht in die Sammlung aufgenommen.