Dorfplatz

Unser Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 die Sanierungsziele wie folgt konkretisiert:

Plan zur Gestaltung des Ortsmitteplatzes.

Funktionale Ziele:

  • Erhaltung und Verbesserung der Gastronomie
  • Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben
  • Gastronomische Einrichtungen sollen zu Einrichtungen mit einem hohen Verweilcharakter werden
  • Beachtung der Belange von Menschen aller Alters- und Nutzergruppen (Kinder, Jugendliche, Frauen, Senioren etc.)
  • Keine die Lage beeinträchtigenden Nutzungen, vor allem keine störenden Einrichtungen wie Spielhallen, Wettbüros, Neuschaffung von Imbissbuden etc.
  • Wohnungen ausschließlich als barrierefreie, seniorengerechte Wohneinheiten mit Aufzug, breiten Türen und entsprechenden Sanitäreinrichtungen

Bauliche Ziele:

Fassaden

  • Attraktive Fassaden mit Material- und Farbkonzept/ klimaangepasste Farb- und Materialwahl
  • Fenster in Altbauten sollen, wenn möglich, als Holzfenster ausgeführt werden.
  • Vorhandene Klappläden sollen erhalten bleiben. Rollläden sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Rollladenkästen von außen nicht sichtbar sind.

Erdgeschosszonen

  • Attraktive Erdgeschosszone mit Eingängen entlang der zugänglichen öffentlichen bzw. halböffentlichen Räume. Die Erdgeschosszone soll zusammen mit den darüber liegenden Geschossen eine Einheit bilden.
  • Überdachungen und Markisen sind nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen zuvor mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt werden.
  • In das Gebäude integrierte Anlieferung, falls erforderlich: abgestimmt mit Fassaden-, Straßenraumgestaltung und Verkehrsabläufen
  • Angepasste Gestaltung der Gebäudevorzonen bzw. Freiflächen vom Gebäude bis zu den Straßenräumen und dem neu entstehenden Platz.

Dächer

  • Glänzende Dachziegel sind nicht zulässig

 Werbeanlagen

  • Abgestimmtes Werbeanlagenkonzept, falls erforderlich (Hinweis auf Örtliche Bauvorschriften). Werbeanlagen müssen sich aus architektonischer Perspektive in die Fassade einfügen. Die Höhe von Schriftzügen soll dabei 40 cm nicht überschreiten.
  • Werbeanlagen dürfen nicht blinken (Wechselbeleuchtung) und nur zurückhaltend eingesetzt werden. Durch die Webeanlagen darf es nicht zu einer Aufhellung der umliegenden Bebauung kommen.

Klimaanpassung

  • Klimaangepasste Gestaltung mit Bäumen und Grün
  • Klimaangepasste Platz- und Wegegestaltung und Versickerungsfähigkeit der Beläge, wo möglich
  • Gestaltung und Nutzung der Dachflächen – Begrünung überall dort, wo möglich
  • Betrachtung von Belangen der Klimaanpassung bei der Gebäudekonzeption (Frischluft/ Kaltluft/ Fassadenbegrünung)
  • Berücksichtigung von Flächen für die Abfallbeseitigung sowie von Rettungs- und Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen

Außengastronomie

  • Die Möblierung je Betriebsstätte ist einheitlich und ansprechend zu gestalten.
  • Trennende Elemente im Außenbereich, die nicht unter die Corona-Schutzauflagen fallen, beispielsweise Zäune, Planen, Windschutzwände, sind nicht gestattet.
  • Das Aufstellen von Zelten und Pavillons im Bereich der Außengastronomie ist nur während öffentlicher Veranstaltungen auf der Multifunktionsfläche des Ortsmitteplatzes gestattet.

In den Gemeinderatssitzungen vom 25. Mai 2020 und 23. November 2020 wurden die Anforderungen an den neuen Ortsmitteplatz definiert. bzw. der erste Entwurf diskutiert. Die Platzgestaltung und die Kostenberechnung wurden in der Sitzung vom 19.07.2021 beschlossen.

Die Gesamtkosten brutto inklusive aller Nebenkosten betragen ca. 2,24 Mio. €, aus der Städtebauförderung erwarten wir ca. 583.000 € Zuwendungen (Förderquote von ca. 26 %).

Planungshintergründe und Anforderungskatalog

  • Multifunktionsfläche („Marktfläche“)
    - Weihnachts-, Jahresmärkte, Feste, Außenbewirtung Gastronomie etc.
    -  Ausstattung mit Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Strom, Wasser, Abwasser, WLAN) 
    -  Ort zum Begegnen und Verweilen (Sitzbänke, etc.)
  • Freilichtbühne
    - Aufführungen der Vereine      
    - Sitzgelegenheiten
  • Spielplatz als Erlebnisparcour mit Brunnenanlage
  • Verkehrsanlagen 
    - Ruhender Verkehr: Schaffung einer größtmöglichen Anzahl an Parkplätzen
    - Erschließung Gebäude, Vordere Straße 26 und 28a
  • Toilettenanlagen (mobil), Vereinsgaragen
  • Ausstattung (Fahrräder, Buchregal, Papierkörbe, Beleuchtung, etc.)

Multifunktionsfläche

  • Herausnehmbare Poller zur Zufahrtsbeschränkung
  • Versorgungspoller (Elektro+Wasser / 6 Stück) und Abwasser
  • Aufstellfläche für mobile Toilettenanlage (Wasser+Abwasser)
  • Offener Wasserlauf
  • Beleuchtung mit WLAN + Kamera
  • Weitere Nutzung: öffentliches Parken