Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Umweltbeeinträchtigungen melden

Wenn Sie Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft feststellen, können Sie sich an die Umweltmeldestelle der Landesregierung wenden.

Die Umweltmeldestelle veranlasst die zuständigen Behörden, Ihre Meldung zu prüfen und die Umweltbeeinträchtigungen möglichst zu beseitigen.

Onlineantrag und Formulare

  • Meine Umwelt

    Mit der kostenlosen App „Meine Umwelt“ des Umweltministeriums können Sie schnell und einfach Umweltbeeinträchtigungen melden. Sie ist in den Appstores von Google und Apple erhältlich.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Informieren Sie die Umweltmeldestelle, wenn Sie eine Umweltbeeinträchtigung feststellen oder selbst davon betroffen sind. Das ist per Online-Formular, telefonisch, schriftlich, per Fax, per App "Meine Umwelt" oder per E-Mail möglich.

Sie sollten den Ort möglichst genau beschreiben und die Adresse angeben. Gerne können Sie Fotos von der betreffenden Umweltbeeinträchtigung beifügen.

Die Umweltmeldestelle leitet die Beschwerde an die zuständige Behörde weiter. Diese überprüft den Vorfall und kann die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Beeinträchtigungen zu beseitigen.

Sie können die Umweltmeldung anonym einreichen. Wenn Sie über den Ausgang des Verfahrens informiert werden möchten, müssen Sie aber Ihre Kontaktdaten der Meldung anfügen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Die Umweltmeldestelle wurde 1974 auf Rechtsgrundlage eines Kabinettsbeschlusses eingerichtet.

Freigabevermerk

26.06.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg