Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Sachkundeprüfung für die Abgabe von gefährlichen Stoffen und Gemischen beantragen

Die Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) enthält insbesondere Anforderungen an das gewerbsmäßige Inverkehrbringen, Abgeben oder Bereitstellen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische. Die Sachkunde ist Voraussetzung für die Durchführung einer solchen Tätigkeit.

Die Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV kann durch eine schriftliche Sachkundeprüfung nachgewiesen werden. Diese Sachkundeprüfung können Sie unter anderem beim Regierungspräsidium Tübingen ablegen.

Bitte beachten Sie, dass die Sachkunde regelmäßig (spätestens nach 6 Jahren) durch die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsveranstaltungen aktualisiert werden muss.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Tübingen

E-Mail: Marktueberwachung@rpt.bwl.de

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Prinzipiell sind keine besonderen Anforderungen für die Anmeldung zur Prüfung zu erfüllen. Wir weisen allerdings auf die Anforderungen bei der Benennung als sachkundige Person hin (siehe § 6 Absatz 2 ChemVerbotsV).

Verfahrensablauf

  1. Sie beantragen online oder schriftlich die Prüfung zum Erwerb der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV. Bitte geben Sie mindestens folgende Informationen an:
    • Ihren Namen,
    • Welche Art der Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV Sie ablegen möchten,
    • An welchem Standort des Regierungspräsidiums Tübingen Sie die Prüfung ablegen möchten. Möglich sind: Tübingen, Stuttgart-Vaihingen, Karlsruhe oder Freiburg.
    • Eine E-Mail-Adresse oder alternativ Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind.
  2. Wir kontaktieren Sie, um einen Termin zu vereinbaren und Ihre Daten abzufragen.
  3. Sie legen die Sachkundeprüfung wie vereinbart ab.
  4. Sie erhalten bei bestandener Prüfung vor Ort den Sachkundenachweis.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzung für die Durchführung der Prüfung ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes. Dieses ist am Tag der Prüfung mitzubringen und vorzuzeigen.

Kosten

Für die Prüfung werden je nach Art und Aufwand Gebühren erhoben.

Die Gebühren betragen jeweils:

  • Umfassende Sachkundeprüfung: 180 EUR
  • Eingeschränkte Sachkundeprüfung: 140 EUR

Bearbeitungsdauer

In der Regel ein bis fünf Tage für die erste Kontaktaufnahme.

Hinweise

Das Regierungspräsidium Tübingen bietet keine Vorbereitungskurse an. Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Bedarf können Sie sich an die entsprechenden Bildungsträger wenden.

Als Hilfsmittel während der Prüfung werden im Allgemeinen unbeschriebene Rechtstexte zugelassen. In Einzelfällen, beispielsweise bei größeren Gruppen oder Prüfungen zu Einzelstoffen behalten wir uns vor, nur von uns zur Verfügung gestellte Rechtstexte zuzulassen. Andere Hilfsmittel sind nicht zulässig.

Eine Sammlung möglicher Prüfungsfragen finden Sie im Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK). Den GFK finden Sie unter der Rubrik „Thema Chemikalien-Verbotsverordnung“ auf der Homepage der BLAC.

Bei nicht bestandener Prüfung kann diese beliebig oft wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr ist nochmals in vollem Umfang zu entrichten.

Vertiefende Informationen

Detaillierte Informationen zur Sachkundeprüfung, zu Ausnahmefällen wie zum Beispiel der Anerkennung von im Ausland oder nach anderen Rechtsgrundlagen erworbenen Qualifikationen und zur Durchführung der Prüfung finden Sie in der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung" “des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Weitere Informationen zur Chemikalien-Verbotsverodnung finden Sie unter der Rubrik „Thema Chemikalien-Verbotsverordnung“ auf den Seiten der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).

Freigabevermerk

10.10.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg