Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)

Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld.

Mutterschutzfristen sind

  • sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt,
  • bei Früh- oder Mehrlingsgeburten bis zu zwölf Wochen nach der Geburt.

Hinweis:

  • Wird bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen der Zeitraum von sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung verkürzt, so verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum, der vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte.
  • Sie können eine Verlängerung der Schutzfrist auf bis zu zwölf Wochen nach der Entbindung beantragen, wenn ein Arzt oder eine Ärztin vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung feststellt.

Höhe des Mutterschaftsgeldes

Sind Sie bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis und gesetzlich krankenversichert, erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts. Die Krankenversicherung zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt Ihr Nettoarbeitsentgelt 13 Euro pro Tag, zahlt Ihr Arbeitgeber den darüber hinausgehenden Betrag.

Alle anderen gesetzlich krankenversicherten Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Zuständige Stelle

Die gesetzlichen Krankenkassen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Mutterschaftsgeld können Sie erhalten, wenn

  • Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert sind und einen Anspruch auf Krankengeld haben oder
  • Sie sich zu Beginn der Mutterschutzfrist in einem bestehenden Arbeitsverhältnis (auch geringfügige Beschäftigung) befinden oder
  • Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft rechtmäßig aufgelöst hat.

Verfahrensablauf

Das Mutterschaftsgeld müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen. Dafür müssen Sie die "Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag" einreichen. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise Ihrer Hebamme oder Ihrem Entbindungspfleger.

Sie erhalten nach der Prüfung von Ihrer Krankenkasse Bescheid.

Hinweis: Das ärztliche Zeugnis über die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung können Sie als Bescheinigung für die Mutterschaftsgeldzahlung verwenden.

Fristen

Spätestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag
  • Verdienstbescheinigung
  • nach der Entbindung: Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe
    Diese erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Hinweise

Weitere Informationen erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.01.2018 freigegeben.