Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Hochwasservorhersage abrufen

Im Hochwasserfall bietet Ihnen die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) Informationen zur Hochwassersituation an den Flüssen des Landes und am Bodensee an.

Sie liefert Ihnen aktuelle

  • Wasserstände,
  • Abflussdaten,
  • Vorhersagen und
  • Lageberichte über den Hochwasserverlauf.

Die HVZ bündelt Informationen und macht sie zugänglich für die

  • zuständigen Verwaltungsstellen
  • Bevölkerung und
  • Medien.

Die Messdaten werden bis zu viertelstündlich, die Vorhersagen im Routinebetrieb alle drei Stunden, im Hochwasserfall stündlich aktualisiert und über Internet, die App "Meine Pegel", Videotext, Rundfunk und eine automatische Telefonansage veröffentlicht.

Kontinuierliche Berechnungen mit Wasserhaushaltsmodellen sind die Grundlage der Hoch-, Mittel- und Niedrigwasservorhersagen für rund 100 Pegel an den Flüssen Rhein, Neckar, Donau und Main sowie ihren wichtigsten Zuflüssen.
Die länderübergreifende Vo
rhersage für den Bodensee erfolgt in Kooperation mit dem schweizerischen Bundesamt für Umwelt und dem Amt der Vorarlberger Landesregierung.

Zusätzlich berechnet die HVZ Hochwasserwarnkarten für die Bewarnung von Flussabschnitten und Einzugsgebieten.
Die Warunungen werden in vier verschiedenen Stufen erstellt: geringe, mäßige, mittlere und hohe Hochwassergefäh
rdung.
Die Warnkarten werden stündlich aktualisiert und beziehen sich jeweils auf die Hochwassergefahr der nächsten beiden Tage.

Onlineantrag und Formulare

  • Hochwasservorhersage Aktuelle Wasserstands-, Abfluss- und Niederschlagsdaten sowie Hochwasservorhersagen und Lageberichte über den Hochwasserablauf an den Flüssen.

Zuständige Stelle

die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie können sich über Internet, die App "Meine Pegel", Rundfunk, Videotext und telefonisch erkundigen

  • nach der Hochwasservorhersage,
  • den aktuellen Pegelständen und
  • weiteren Hintergrundinformationen.

Internet

Die Hochwasservorhersagezentrale bietet Ihnen auf ihrer Webseite umfangreiche, aktuelle Informationen zu Lageberichten und Warnungen, Niederschlägen, Wasserständen und Wetterdaten an.

Auf einem länderübergreifenden Hochwasserportal können Sie Informationen über die aktuelle Hochwasserlage abrufen.

Aktuelle Wetterwarnungen finden Sie beim Deutschen Wetterdienst.

App "Meine Pegel"

Die App "Meine Pegel" bietet neben aktuellen Wasserstandsdaten die Möglichkeit, sich bei Über-/ oder Unterschreitung von individuell konfigurierbaren Grenzwerten an Pegeln benachrichtigen zu lassen (kostenfreie push-Notification).

Rundfunk

SWR1 Baden-Württemberg und SWR4 Baden-Württemberg senden nach Bedarf im Anschluss an die Nachrichten Lageberichte und Informationen zu den wichtigsten Pegeln.

Videotext

Der Südwest-Text sendet bei Hochwasser stündlich aktualisierte Wasserstände und Vorhersagen ausgewählter Pegel mit Tendenzangaben. Die HVZ nutzt die folgenden Tafeln:

800 Allgemeine Übersicht Hochwasser

805 Oberrheingebiet

806 Neckargebiet

807 Main/Taubergebiet

808 Donaugebiet

809 Lagebericht

Telefonansage

Automatische Telefonansage mit stündlich aktualisierten Wasserständen ausgewählter Pegel ist unter der Nummer 0721/9804-61, -62, -63, -64, -65 erreichbar.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

Über die bei der HVZ angezeigten Pegelinformationen gelangen Sie auch zu den interaktiven Hochwassergefahrenkarten, welche für eine Vielzahl von Gewässern in Baden-Württemberg vorliegen.
Die jeweilige Hochwassergefahrenkarte im Bereich des angezeigten Pegels kann über einen Link geöffnet werden.

Für Kommunen besteht die Möglichkeit, der HVZ einen Link zu kommunal spezifischen Hochwassergefährdungen und Schutzmaßnahmen mitzuteilen.
Diese werden dann bei den jeweiligen HVZ-Pegeln unter der Rubrik Hochwassergefahreninformationen hinterlegt und können somit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

03.07.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg