Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Hochschulzugang über eine schulische Qualifikation und eine Aufbauprüfung beantragen (Deltaprüfung)

Diese Aufbauprüfung ermöglicht, das Delta zwischen Schulabschluss und Studienwunsch zu überbrücken.

Die Prüfung ist ein Test Ihrer Studierfähigkeit, der kein spezifisches Fachwissen voraussetzt und in fünf Bereiche aufgeteilt ist.

Zuständige Stelle

die Universität Mannheim

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • in Baden-Württemberg anerkannte Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife
  • ein angestrebtes Bachelorstudium, zu dem die erworbene Hochschulreife nicht berechtigt

Verfahrensablauf

Sie müssen sich elektronisch anmelden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen können Sie sich schriftlich oder persönlich anmelden.

Wenden Sie sich für Einzelheiten zum Prüfungstermin, Inhalt der Prüfung sowie Modalitäten der Anmeldung an die zuständige Stelle.

Achtung: Die zuständige Stelle prüft nicht, ob Ihre vorhandenen Zeugnisse tatsächlich den Anforderungen an eine fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife entsprechen. Das wird erst bei der Bewerbung auf einen Studienplatz an der jeweiligen Hochschule überprüft. Eine bestandene Deltaprüfung allein ist für eine Bewerbung auf einen Studienplatz nicht ausreichend.

Fristen

Die Deltaprüfung findet einmal im Jahr statt. Der genaue Termin wird im Januar festgelegt. Im Jahr 2021 findet die Prüfung voraussichtlich im Mai statt.

Informieren Sie sich frühzeitig auf der Internetseite der Universität Mannheim.

Erforderliche Unterlagen

Informieren Sie sich frühzeitig auf der Internetseite der Universität Mannheim.

Kosten

Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 200,00. Sie müssen sie bei der Anmeldung zahlen.

Bearbeitungsdauer

vier bis sechs Wochen nach der Prüfung

Hinweise

Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten für das Studium nach der Deltaprüfung erhalten Sie direkt bei der Hochschule, an der Sie sich nach Bestehen der Deltaprüfung bewerben möchten.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.11.2020 freigegeben.