Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Hausmüll entsorgen

Zum Hausmüll oder Restabfall zählen feste, gemischte Abfälle, die bei der normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Dies umfasst auch alte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen.
Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne.

Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich wie zum Beispiel Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle sind getrennt zu entsorgen.
Die Sammelste
llen auf den Wertstoffhöfen der Stadt- und Landkreise nehmen in der Regel Elektroaltgeräte an.
Großgeräte können Sie im Zusammenhang mit der Sperrmüllabfuhr abholen lassen.
Der Einzelhandel ist zur Rücknahme von Elektroaltgeräten bis 25 cm Kantenlänge verpflichtet (ab einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 m²).

Der jeweilige Stadt- oder Landkreis bestimmt zu der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne die näheren Einzelheiten wie zum Beispiel Häufigkeit der Abholung, Größe der Tonnen und Preise.

Hinweis: Für Gewerbemüll gelten besondere Regelungen.

Zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, was Sie über die Hausmülltonne entsorgen dürfen.

Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung

Freigabevermerk

02.10.2023Umweltministerium Baden-Württemberg