Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Genehmigung für die Entfernung der Hornknospen bei unter 6 Wochen alten Rindern in der ökologischen Produktion beantragen

In der ökologischen Tierhaltung sind Eingriffe am Tier nur im Einzelfall und nach Genehmigung durch die zuständige Behörde möglich. Jegliches Leid der Tiere ist auf ein Minimum zu begrenzen, indem angemessene Schmerz- und Betäubungsmittel verabreicht werden und jeder Eingriff nur im angemessenen Alter der Tiere und von qualifiziertem Personal vorgenommen wird.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Genehmigung betriebsbezogen (nicht einzeltierbezogen) für 1 Kalenderjahr. Bei Bedarf ist der Antrag jährlich neu zu stellen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn

  • der Eingriff zum Schutz des Tieres oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist und dies vom Antragsteller konkret begründet wird,
  • die Rinder zum Zeitpunkt des Eingriffs unter 6 Wochen alt sind,
  • der Eingriff durch einen Tierarzt / eine Tierärztin erfolgt und
  • angemessene Schmerz- und Betäubungsmittel verabreicht werden.

 

Verfahrensablauf

  • Sie können den Antrag online stellen.
  • Starten Sie den Online-Antrag.
  • Füllen Sie die notwendigen Felder aus und schicken Sie den Antrag ab.
  • Der Antrag wird automatisch an die zuständige Behörde übermittelt. Eine Sendebestätigung sowie eine Kopie des Antrags wird an Ihr Servicekonto versendet. Zusätzlich erhalten Sie eine Benachrichtigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
  • Eventuelle Rückfragen der Behörde erhalten Sie über Ihr Servicekonto oder ggf. telefonisch.
  • Nach abschließender Bearbeitung des Antrags erhalten Sie den Bescheid per Post und zusätzlich elektronisch über Ihr Servicekonto.

Fristen

Die Genehmigung muss vor Durchführung des Eingriffs vorliegen. Achten Sie daher bitte auf die rechtzeitige Beantragung.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Begründung für die Erforderlichkeit des Eingriffs sind ggf. Nachweise erforderlich.

Kosten

Gebühr je nach Verwaltungsaufwand (mindestens 55 Euro pro Antrag)

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Anhang II Teil II Nr. 1.7.8 der VO (EU) 2018/848 (EU-Öko-Verordnung) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz

Freigabevermerk

29.08.2022 Regierungspräsidum Karlsruhe