Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

EMAS - Registrierung und Aufnahme beantragen

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Gemeinschaftssystem der Europäischen Gemeinschaft für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. Dieses Instrument soll Organisationen helfen, ihre Umweltleistung zu verbessern. Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems (UMS) und die Abläufe entsprechen seit dem Jahr 2001 auch bei EMAS der ISO 14001.

EMAS steht nicht nur der verarbeitenden Industrie offen. Es steht ebenfalls offen für beispielsweise:

  • Kommunen und andere öffentliche Verwaltungen
  • kirchliche Einrichtungen
  • Banken
  • Groß- und Einzelhandelsunternehmen
  • Schulen und Hochschulen
  • Hotels und Gaststätten

Ziele von EMAS sind:

  • das Umweltbewusstsein in der Organisation zu stärken,
  • den Umweltschutz zu einem Teil der Organisationspolitik zu machen und
  • die Umweltleistung ständig zu verbessern.

Zu EMAS gehören unter anderem:

  • Umweltprüfungen: Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen
  • Audits: regelmäßige, systematische und objektive Bewertung des Systems und der erbrachten Umweltleistung
  • Information der Öffentlichkeit darüber, welche Anstrengungen die Organisation im Bereich des Umweltschutzes unternimmt

Zuständige Stelle

die für Ihre Organisation zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Durchführung einer Umweltprüfung durch die Organisation
  • Einrichtung eines Umweltmanagementsystems
  • Veröffentlichung einer Umwelterklärung

Verfahrensablauf

Ihre Organisation muss zunächst eine Umweltprüfung durchführen. Diese dient der Feststellung, welche Auswirkungen Ihre Organisation auf die Umwelt hat. Als Ergebnis der Umweltprüfung muss Ihre Organisation eine Umwelterklärung abgeben.

Von der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) zugelassene sowie unabhängige Umweltgutachterinnen und-gutachter prüfen die Umwelterklärung.

Wenn die Voraussetzungen der EMAS-Verordnung erfüllt sind, validieren die Gutachterin oder der Gutachter die Umwelterklärung und erklären sie für gültig.

Nach der Validierung müssen Sie die Eintragung ins EMAS-Register bei der für Ihre Organisation zuständigen Kammer beantragen.

Die Kammer prüft Ihre Unterlagen. Sie informiert die untere Umweltschutzbehörde über die geplante Registrierung. Die Behörde hat vier Wochen Zeit, sich zur Registrierung zu äußern.

Wenn die untere Umweltschutzbehörde der Kammer nichts Negatives zurückmeldet, teilt die Kammer Ihrer Organisation eine Registriernummer zu.

Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMAS-Logo für die Dauer der Registrierung für Werbezwecke zu nutzen. Die Gültigkeit beträgt drei beziehungsweise vier Jahre.

Fristen

Lassen Sie sich zeitnah nach Abschluss der EMAS-Validierung ins EMAS-Register eintragen.
Sobald die validierte, das heißt für gültig erklärte Umwelterklärung vorliegt, kann die Eintragung beantragt werden. Vor der Eintragung ins EMAS-Register werden die zuständigen Umweltbehörden (Landratsämter) gehört.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Beschreibung der Unternehmensbereiche, die das EMAS-Logo erhalten sollen
  • die für gültig erklärte Umwelterklärung

Kosten

orientieren sich an

  • den Kostensätzen der Umweltgutachterin oder des Umweltgutachters und
  • den Gebührensätzen der zuständigen Kammern, die für die Eintragung ins EMAS-Register zuständig sind

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung durch die Kammer dauert durchschnittlich sechs bis acht Wochen.

Hinweise

Weitere vertiefende Informationen zu den oben genannten Punkten sowie Förderdatenbanken finden Sie auf der EMAS-Website.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

29.06.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg