Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz - Anerkennung beantragen

Bildungszeit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, zur beruflichen Weiterbildung oder zur politischen Weiterbildung. 

Bildungsmaßnahmen, für die Beschäftigte Anspruch auf Bildungszeit haben, dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Bildungsmaßnahmen den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg entsprechen.
Eine Maßnahmenanerkennung wie in anderen Bundesländern findet nicht statt.

Achtung: Da im Bereich der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten kein Gütesiegelsystem 
für die Qualität der Bildungsarbeit etabliert ist, gibt es für Anbieter dieser Qualifizierungsmaßnahmen ein gesondertes Anerkennungsverfahren.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

 Regierungspräsidium Karlsruhe

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Bildungseinrichtung

  • besteht seit mindestens zwei Jahren am Markt,
  • plant, organisiert und führt Lehrveranstaltungen systematisch durch,
  • legt ein Gütesiegel zum Nachweis der Qualität der Bildungsarbeit vor, das vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg anerkannt und veröffentlicht ist, und
  • plant Bildungsmaßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Anerkennung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragen. Nutzen Sie das dafür vorgesehene Antragsformular.

Wenn die zuständige Stelle Ihre Einrichtung anerkennt, erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Lehnt sie die Anerkennung ab, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

bis zum 31. August eines Jahres

Erforderliche Unterlagen

Nachweise, die die Voraussetzungen belegen 

Kosten

Die allgemeine Anerkennung erfolgt unbefristet und wird mit der Auflage verbunden, mit dem Ende der Laufzeit des Gütesiegels dessen Verlängerung nachzuweisen.

Sie kostet

  • EUR 150,00, wenn Sie ein vom Wirtschaftsministerium bereits zugelassenes Gütesiegel nachweisen. 
  • je nach Aufwand bis zu EUR 1.200,00 für die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres Gütesiegels, wenn es vom Wirtschaftsministerium noch nicht zugelassen ist.

Die gesonderte Anerkennung im ehrenamtlichen Bereich erhalten Sie für 3 Jahre. Sie kostet EUR 280,00.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb von drei Monaten nach vollständigem Antragseingang 

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

02.08.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg