Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.
Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto.
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.
Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
Sie haben die AusweisApp2 installiert
Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.
Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.
Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern lassen, wenn Sie Ihr Studium in Deutschland fortsetzen wollen.
Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU oder des EWR, die in Deutschland studieren.
Studium als Hauptzweck des Aufenthalts Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:
Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
Sprachprüfung
auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
Studium (Grundstudium, Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
Aufbau-, Zusatz, Ergänzungsstudium oder Promotion
praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium (falls sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind)
Ihr Lebensunterhalt (Bemessungsgrenze ist der Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)) und die Krankenversicherung in Deutschland sind sichergestellt.
Sie erfüllen die Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung. Die notwendigen allgemeinen schulischen Voraussetzungen können Sie nicht in Deutschland nachholen.
Zusätzlich
dürfen Sie Ihr Studium nicht unangemessen verzögern und
müssen Sie Ihr Studium in einem angemessenen Zeitraum abschließen können. Die Angemessenheit der Zeit richtet sich nach dem Aufenthaltszweck und den persönlichen Umständen sowie Ihrem Bemühen, das Ziel seines Aufenthalts in einem überschaubaren Zeitraum zu erreichen. Anhaltspunkte sind die üblichen Aufenthaltszeiten, Zwischenprüfungen und Leistungskontrollen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Überschreiten der durchschnittlichen Studiendauer um bis zu 3 Semester einen Abschluss des Studiums in angemessener Zeit darstellt. Sollten Sie einen längeren Zeitraum für den Abschluss Ihres Studiums benötigen, sollten Sie Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich beantragen.
Sie erhalten den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Bescheinigung über den Aufenthaltszweck, beispielsweise:
Zulassung zum Sprachkurs oder Studium
Immatrikulationsbescheinigung
Nachweise des Studienfortschrittes
Finanzierungsnachweis, beispielsweise:
Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern
Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland
Stipendienvertrag
Nachweis über die Krankenversicherung
mindestens für die Dauer der beantragten Aufenthaltsgenehmigung gültiger Reisepass.
Bei Schweizer Staatsangehörigen genügt ein gültiger Personalausweis.
ein aktuelles Passbild
Kosten
Verlängerung um bis zu drei Monate: EUR 96,00
Verlängerung um mehr als drei Monate: EUR 93,00
für Jugendliche unter 18 Jahren: die Hälfte der Gebühr
für Personen, die für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten: keine