Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Spätaussiedler - Aufnahme (vorläufige Unterbringung)

Alle Spätaussiedler, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen einen Aufnahmebescheid und ein Visum besitzen. Familienangehörige des Spätaussiedlers können in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, wenn sie in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen sind. Wenn Familienangehörige nicht in den Aufnahmebescheid einbezogen sind, richtet sich die Möglichkeit der Einreise der Familienangehörigen nach geltendem Aufenthaltsrecht.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erteilt nur auf Antrag den Aufnahmebescheid.

Das Visum müssen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Die deutschen Auslandsvertretungen erteilen Auskunft über die Einzelheiten des Visa-Antrags. Dort erfahren Sie auch, ob Sie jemand Anderen mit der Besorgung des Visums beauftragen können.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist in ganz Baden-Württemberg zuständig für:

  • Abnahme von Spätaussiedlern vom Bund (BVA),
  • Zuteilung und
  • Verteilung der Spätaussiedler auf die Stadt- und Landkreise

Die Stadt- und Landkreise bringen nach der Verteilung die Spätaussiedler vorläufig unter, wenn dies erforderlich ist.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen Aufnahmebescheid und ein Visum.

Verfahrensablauf

Nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland werden Sie erst in der Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland untergebracht. Dort findet Ihre Registrierung statt.

Anschließend werden die eingereisten Spätaussiedler durch das BVA auf die Bundesländer verteilt. Bei der Verteilung berücksichtigt dieses nach Möglichkeit familiäre Bindungen sowie Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten.

Wenn das BVA Sie nach Baden-Württemberg verteilt, wird Sie das Regierungspräsidium Karlsruhe im Anschluss einem Stadt- oder Landkreis in Baden-Württemberg zuteilen.

Nach Ihrem Eintreffen in dem Stadt- oder Landkreis erfolgt dort, wenn erforderlich, eine vorläufige Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung. Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung erhalten Sie Betreuung und Unterstützung durch die zuständigen Beratungsstellen.

Fristen

Längstens bis drei Monate nach Zuweisungsentscheidung des BVA muss die vorläufige Unterbringung bei der Anlaufstelle des Stadt- oder Landkreises, dem Sie zugeteilt wurden, beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen Aufnahmebescheid und ein Visum.

Kosten

Die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland muss von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen selbst organisiert und bezahlt werden.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallbezogen

Hinweise

Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.

Freigabevermerk

10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg