Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Staatliche Ehrung von Lebensrettern anregen

Personen, die einen Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben, können staatlich geehrt werden.

Die Ehrung können Sie bei dem Bürgermeisteramt anregen, auf dessen Gemeindegebiet die Rettung geschah.

Eine staatliche Ehrung kann auf folgende Arten erfolgen:

  • Verleihung der Rettungsmedaille
    • für Rettungen von Menschen aus Lebensgefahr, die mit Gefahr für das eigene Leben verbunden waren
  • öffentliche Anerkennung, wenn die Rettung
    • unter schwierigen Umständen ohne unmittelbare Gefahr für das eigene Leben geschah oder
    • ohne Erfolg geblieben ist

Neben der Ehrung können Lebensretter noch die folgenden Leistungen erhalten:

  • einen Geldbetrag als Ehrengabe
  • Schadensausgleich für erhebliche Sachschäden
  • ein Sachgeschenk (für Personen unter 18 Jahren)

Hinweis: Bei einer Verurteilung des Lebensretters oder der Lebensretterin wegen eines Verbrechens oder Vergehens kann von einer Ehrung abgesehen werden.

Zuständige Stelle

Das Bürgermeisteramt, auf dessen Gemeindegebiet die Rettung geschah.

Rathaus [Gemeinde Dauchingen]

Persönlicher Kontakt

Andreas Krebs
Raum 11
Aufgaben

Geschäftsstelle Gemeinderat, Wahlen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehrwesen, Schule, Kindergarten, Nachbarrecht, Obdachlosenangelegenheiten, Verkehrswesen, Sportanlagen, Winterdienst auf Gehwegen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Möglicherweise haben Personen bei der Lebensrettung in Ausübung ihrer beruflichen oder dienstlichen Pflicht gehandelt. Für eine Ehrung muss die rettende Person bei der Rettungstat über ihre beruflichen Pflichten hinaus gehandelt haben.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die zuständige Stelle, um die Ehrung des Lebensretters oder der Lebensretterin anzuregen.

Die zuständige Stelle ermittelt auf Ihre Anregung hin den Sachverhalt. Dann stellt sie beim Innenministerium einen Antrag auf staatliche Ehrung. Über die Ehrung entscheidet der Ministerpräsident auf Vorschlag des Innenministeriums. Auf eine Ehrung besteht kein Rechtsanspruch.

Fristen

Zwei Jahre ab der Rettungstat.

Erforderliche Unterlagen

Sie sollten der Anregung Unterlagen aus Ihrem Besitz beifügen, die die Rettungstat nachweisen oder beschreiben, wie zum Beispiel:

  • Fotografien
  • Aufzeichnungen
  • Zeitungsartikel

Wenn Sie weitere Informationen wie zum Beispiel Beruf der rettenden Person oder örtliche Gegebenheiten haben, sind diese sehr hilfreich, um die Rettung bewerten zu können.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Innenministeriums über die staatliche Ehrung von Lebensrettern vom 22.12.1998 (GABl. 1999, S. 173)

Freigabevermerk

29.09.2023; Innenministerium Baden-Württemberg