Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.
Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto.
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.
Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
Sie haben die AusweisApp2 installiert
Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.
Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.
Kurort oder Erholungsort in Baden-Württemberg - Anerkennung beantragen
Die Anerkennung (Prädikatisierung) einer Gemeinde als Kur- oder Erholungsort verschafft dieser einen nachgewiesenen Standortvorteil.
Die Anerkennung kann eine Gemeinde für sich insgesamt oder für einzelne Ortsteile beantragen. Sie ist an strenge Anforderungen gebunden.
Gemeinden können die folgenden Artbezeichnungen erhalten:
Erholungsort
Luftkurort
Heilbad
Heilklimatischer Kurort
Kneippheilbad
Kneippkurort
Ort mit Heilquellen- oder Moor (Peloid)-Kurbetrieb
Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb
Zuständige Stelle
für die Anerkennung als Erholungsort oder Luftkurort: das örtlich zuständige Regierungspräsidium
für die Anerkennung aller anderen Artbezeichnungen: das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg nach Vorbeurteilung durch das zuständige Regierungspräsidium
Je nachdem, welche Artbezeichnung Sie beantragen, müssen Sie unterschiedliche Voraussetzungen nachweisen.
für die Artbezeichnung "Heilbad":
ein natürliches, wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung bewährtes Heilmittel des Bodens (Mineral-, Thermal-, Sole-, Moorheilbad)
ein Lage- und Witterungsklima, das die Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten nicht beeinträchtigt und regelmäßig überprüft wird
verschiedenartige, leistungsfähige Einrichtungen, die das Heilmittel anwenden
ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter
wissenschaftlich anerkannte und bekannt gegebene Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen
für die Artbezeichnung "Heilklimatischer Kurort":
ein Klima, dessen Eignung für die therapeutische Anwendung wissenschaftlich anerkannt und durch Erfahrung bewährt ist und dessen Eigenschaften eine Klimastation laufend überwacht
verschiedenartige, leistungsfähige Einrichtungen, die das Heilmittel anwenden
ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter
wissenschaftlich anerkannte und bekannt gegebene Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen
für die Artbezeichnung "Kneippheilbad":
umfassende Einrichtungen zur Durchführung einer wissenschaftlich anerkannten wassertherapeutischen Kur (vor allem nach Kneipp) und eine größere Anzahl leistungsfähiger Betriebe
ein wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung bewährtes therapeutisch anwendbares Klima, dessen Eigenschaften regelmäßig überprüft werden
ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter
wissenschaftlich anerkannte und bekannt gegebene Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen
für die Artbezeichnung "Kneipp-Kurort":
verschiedenartige Einrichtungen zur Durchführung einer wissenschaftlich anerkannten wassertherapeutischen Kur (vor allem nach Kneipp) und mindestens drei leistungsfähige Betriebe
ein wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung bewährtes, therapeutisch anwendbares Klima, dessen Eigenschaften regelmäßig überprüft werden
ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter
wissenschaftlich anerkannte und bekannt gegebene Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen
für die Artbezeichnung "Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb"
eine Quelle mit natürlichem Heilwasser oder natürliche Peloide (Schlämme oder Erden) als Heilmittel
zweckentsprechende und ausreichende Kureinrichtungen zur Anwendung des Heilmittels
direkt in der Umgebung der Kureinrichtungen befindliche Park- und Grünanlagen in angemessenem Umfang sowie ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter
wissenschaftlich anerkannte und bekannt gegebene Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen
für die Artbezeichnung "Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb"
ein Stollen (Höhle, Bergwerk), dessen besondere Eigenschaften therapeutisch genutzt werden
wissenschaftlich anerkannte und bekannt gegebene Hauptheilanzeigen und Gegenanzeigen
ein wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung bewährtes therapeutisch anwendbares Klima, dessen Eigenschaften regelmäßig überprüft werden
geeignete Einrichtungen (medizinische Einrichtung) zur Anwendung des Heilmittels
ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter
für die Artbezeichnung "Luftkurort"
ein wissenschaftlich anerkanntes und durch Erfahrung bewährtes therapeutisch anwendbares Klima, dessen Eigenschaften regelmäßig überprüft werden
geeignete Einrichtungen zur Anwendung des Heilmittels
ein dem Kurbetrieb entsprechender Ortscharakter
für die Artbezeichnung "Erholungsort"
eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch günstige Lage
für die Ferienerholung geeignete Einrichtungen und einen entsprechender Ortscharakter
eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste von mindestens 2,5 Tagen
Die Anträge müssen Sie für alle Artbezeichnungen beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium stellen. Um die Einzelheiten der Antragstellung zu klären, sollten Sie zuvor Kontakt mit diesem aufnehmen.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen, die das Vorliegen der Voraussetzungen nachweisen
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
Nach Vorliegen aller Unterlagen:
bei Erholungsorten und Luftkurorten: etwa vier bis sechs Monate
bei allen anderen Prädikaten: etwa ein Jahr
Dauer für die Erstellung der Gutachten:
beim Erholungsort: üblicherweise ein Jahr
bei den übrigen Prädikaten: bis zu drei Jahren
Hinweise
Die Anerkennung ist sowohl für die Gemeinde als auch für Unterkunfts- und Dienstleistungsanbieter mit Rechten und Pflichten verbunden. Gemeinden, die nicht Staatsbad sind, können eine eigene Gebührensatzung zur Erhebung einer Kurtaxe erlassen. Sie können die Anbieter von Unterkünften und Dienstleistungen dazu verpflichten, die Kurtaxe von den Gästen einzuziehen.