Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Klärung des Rentenversicherungskonto bei Spätaussiedlern beantragen

Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen sowie Vertriebene werden so gestellt, als ob sie ihr Versicherungsleben in Deutschland zurückgelegt hätten. Eine Anerkennung als Aussiedler oder Spätaussiedler erfolgt nach dem Bundesvertriebenengesetz. Da sie keine beitragspflichtigen Verdienste im Bundesgebiet haben, werden ihren Beitragszeiten sogenannte Tabellenwerte zugeordnet. Diese entsprechen dem, was vergleichbare Versicherte in Deutschland durchschnittlich verdient haben.

Erfüllen Sie die entsprechenden Voraussetzungen, werden Ihre Beitrags- und Beschäftigungszeiten angerechnet. Auch Ihre im Herkunftsland zurückgelegten Anrechnungszeiten, zum Beispiel wegen Arbeitsunfähigkeit, Schul- und Hochschulbesuch oder Krankheit, werden berücksichtigt.

Bei Beitragszeiten ab 1950 unterscheiden die Tabellenwerte zwischen Qualifikationsgruppen (zum Beispiel Meister) und Wirtschaftsbereichen (zum Beispiel Bauwirtschaft), um zu einer möglichst realitätsbezogenen Einkommensfeststellung zu gelangen. Die Werte werden anschließend in der Regel auf 60 Prozent des vollen Werts reduziert. Hiermit wird insbesondere eine Anpassung an Versicherte beabsichtigt, die in strukturschwachen Gebieten gelebt und deutlich geringere Verdienste erzielt haben.

Zuständige Stelle

die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind:

  • die Deutsche Rentenversicherung Bund,
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
  • die Regionalträger, zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie gehören zur Gruppe der Vertriebenen oder sind Spätaussiedler beziehungsweise Spätaussiedlerin und
  • Sie möchten Ihr Rentenversicherungskonto klären.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung der im Herkunftsland zurückgelegten Versicherungszeiten müssen Sie schriftlich beantragen.
Angesichts der komplizierten Rechtsmaterie empfiehlt es sich, den Antrag auf Kontenklärung bei der Stadtverwaltung, Ihrer Wohnsitzgemeinde, in den entsprechenden Versicherungsämtern, bei ehrenamtlichen Versichertenberatern oder direkt bei den Regionalzentren und Außenstellen der Rentenversicherungsträger zu stellen.

Über die Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten erhalten Sie einen gesonderten Feststellungsbescheid.

Der Feststellungsbescheid stellt anerkannte Zeiten nach der aktuellen Rechtslage fest. Ändert der Gesetzgeber bis zum tatsächlichen Beginn der Rentenzahlung die Rechtsgrundlagen, kann dies dazu führen, dass Bescheide an die neue Rechtslage angepasst werden müssen.

Fristen

Der Antrag auf Kontenklärung ist an keine Frist gebunden.

Tipp: Um spätere Verzögerungen, beispielsweise bei einer Rentenantragstellung zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen entsprechenden Antrag bereits nach Erhalt der Spätaussiedlerbescheinigung zu stellen. Dies erleichtert auch die Beschaffung von notwendigen Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anerkennung von Beitrags- und Anrechnungszeiten sind alle Unterlagen hilfreich, aus denen Art und Dauer der Beschäftigung, beziehungsweise deren entsprechende Unterbrechung hervorgeht. Das sind in erster Linie die Originalversicherungsunterlagen wie beispielsweise:

  • Arbeitsbücher,
  • Versicherungsbücher,
  • Legitimationsbücher,
  • Arbeitgeberbescheinigungen,
  • Zeugnisse, Studienbescheinigungen.

Zusätzlich, für die Anerkennung von

  • Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten: die Geburtsurkunden der Kinder, Familienstammbuch
  • Rentenbezugszeit: der Rentenbescheid oder eine Rentenbescheinigung,
  • Zeiten des Wehrdienstes beziehungsweise Ersatzdienstes: entsprechende Bescheinigung (zum Beispiel Militärdienstbescheinigung).

Zum Nachweis des Status als Spätaussiedler dient die Spätaussiedlerbescheinigung beziehungsweise der Vertriebenenausweis.

Wichtig: Anhand der vorgelegten Unterlagen entscheidet der Rentenversicherungsträger im Einzelfall, ob eine Beitragszeit glaubhaft gemacht oder nachgewiesen wurde. Für einen Nachweis darf kein Zweifel an der Richtigkeit der behaupteten Tatsache bestehen. Sind die Beitragszeiten nur glaubhaft gemacht, können die entsprechend den vorangegangenen Ausführungen ermittelten Werte nur zu fünf Sechstel berücksichtigt werden.

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Bearbeitungsdauer

Mehrere Wochen, je nach Umfang der Kontenklärung.

Hinweise

Die Leistungen dürfen einen bestimmten Höchstwert nicht übersteigen. Die Begrenzung betrifft alle Personen, die seit dem 7. Mai 1996 in die Bundesrepublik zugezogen sind.

Der zulässige Höchstwert beträgt 25 Entgeltpunkte je Berechtigten und liegt damit auf dem Niveau der Eingliederungshilfe. 25 Entgeltpunkte entsprechen zurzeit (Juni 2025) einer monatlichen Bruttoaltersrente von 983,00 EUR in den alten und neuen Bundesländern.

Ehegatten sowie in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Berechtigte erhalten für ihre Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) gemeinsam Renten von insgesamt höchstens 40 Entgeltpunkten. 40 Entgeltpunkte entsprechen zurzeit einer Bruttoaltersrente von monatlich 1.572,80 EUR in den alten und neuen Bundesländern. Eine Unterscheidung zwischen Entgeltpunkten und Entgeltpunkten (Ost) findet nicht mehr statt. Bei einem Wohnsitzwechsel von den alten in die neuen Bundesländer ergeben sich keine Änderungen in der Rentenhöhe.

Wichtig: Zu den Anspruchsberechtigten gehören in erster Linie Vertriebene und Spätaussiedler oder Spätaussiedlerinnen. Einem nicht deutschen Ehegatten oder Kindern aus dieser Ehe können daher keine im Herkunftsland zurückgelegten Versicherungszeiten angerechnet werden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

16.06.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg