Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen

Frauen- und Kinderschutzhäuser sind rund um die Uhr erreichbare Einrichtungen. In ihnen können gewaltbetroffene Frauen mit ihren Kindern unterkommen, um Schutz und Beratung zu erhalten. In Baden-Württemberg gibt es 43 Frauen- und Kinderschutzhäuser. In ihnen arbeiten Fachkräfte, die im Umgang mit Frauen, die von ihrem Partner misshandelt werden, kompetent und erfahren sind. Die Hilfe und Unterstützung umfasst vor allem psychosoziale Beratung zur Bewältigung der Gewaltsituation.

Darüber hinaus gibt es Hilfe bei Antragstellungen wie z.B. auf Bundeselterngeld oder Landeserziehungsgeld, Hilfe im Umgang mit Behörden, rechtliche Informationen, Begleitung zu Terminen und Vermittlung weiterer Ansprechpersonen. Außerdem bieten Frauen- und Kinderschutzhäuser auch ambulante und telefonische Beratung an und können an spezialisierte Fachberatungsstellen weitervermitteln.

Zuständige Stelle

das nächstgelegene Frauen- und Kinderschutzhaus

Hinweis: Die Gemeinde-/Stadtverwaltung als Ortspolizeibehörde (üblicherweise das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde) kann Ihnen die Standorte nennen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ihnen und Ihren Kindern droht zuhause Gewalt.

Die meisten Frauen- und Kinderschutzhäuser nehmen keine Frauen auf, die

  • unter 18 Jahre sind,
  • Söhne über 14 Jahre haben,
  • obdachlos sind oder
  • schwerwiegende Suchtprobleme haben.

Hinweis: Bei den Aufnahmevoraussetzungen bestehen Unterschiede zwischen den verschiedenen Frauenhäusern.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Platz in einem Frauen- und Kinderschutzhaus suchen, können Sie sich direkt an die folgenden Stellen wenden:

  • ein Frauen- und Kinderschutzhaus in Ihrer Nähe
  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die nächstgelegene Polizeidienststelle

Die Telefonnummer des für Sie nächstgelegenen Frauen- und Kinderschutzhauses erfahren Sie bei deren Trägern oder aus dem Internet/Telefonbuch. Das örtliche Frauen- und Kinderschutzhaus ist im Internet oder im Telefonbuch oft unter dem Eintrag "Frauen helfen Frauen" verzeichnet.

Erste Unterstützung und Informationen zum Hilfesystem bietet das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Es ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Unter der Nummer 08000 116 016 oder über eine Online-Beratung, können Sie sich anonym und kostenfrei beraten lassen. Dies ist auch ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon möglich. Die Beratung kann in 18 Fremdsprachen, Gebärdensprache und leichter Sprache erfolgen.

Das Angebot gilt für Betroffene, aber auch Angehörige, Freundinnen und Freunde und Fachkräfte.

Qualifizierte Beraterinnen stehen Ihnen vertraulich zur Seite. Sie vermitteln bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es entstehen unterschiedlich hohe Kosten für Betreuung und Aufenthalt in einem Frauen- und Kinderschutzhaus.

Wenn Sie Sozialhilfe erhalten, übernimmt der kommunale Träger, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten, die Kosten.

Gehören Sie nicht zu diesem Personenkreis, müssen Sie selbst für die Kosten Ihres Aufenthalts aufkommen. Die Kosten können aber für einen bestimmten Zeitraum übernommen werden.

Hinweis: Sie können auch in einem Frauen- und Kinderschutzhaus eines anderen Stadt- oder Landkreises untergebracht werden.

Hinweise

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Freigabevermerk

17.10.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg