Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Förderung für Energieberatung bei Wohngebäuden beantragen

Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Wohngebäudes und möchten dieses energetisch sanieren oder modernisieren? Dann können Sie eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert diese durch Zuschüsse, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Mit einem energetisch sanierten Zuhause sparen Sie Heizkosten, erhöhen den Wohnkomfort sowie den Wert Ihrer Immobilie und tun etwas Gutes für die Umwelt.

Eine qualifizierte Energieberaterin beziehungsweise ein qualifizierter Energieberater kommt zu Ihnen nach Hause und untersucht den Ist-Zustand des Gebäudes: das Heizungssystem, das Dach, die Fenster, die Kellerdecke und die Außenfassade.

Anschließend erhalten Sie einen maßgeschneiderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFPs). Dabei werden Besonderheiten Ihres Gebäudes sowie die Vorstellungen der Eigentümerinnen und Eigentümer berücksichtigt. Je nach Wunsch, bekommen Sie einen Fahrplan für eine Komplettsanierung oder eine schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen.

Zuständige Stelle

das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Eine geförderte Energieberatung können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn

  • das Gebäude im Bundesgebiet liegt
  • der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegt.
  • das Gebäude nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient.
  • die beratende Person in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur (dena) in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist.

Wohneinheiten werden in einem Nichtwohngebäude getrennt bilanziert. Beheizte Nichtwohngebäude, die künftig als Wohngebäude genutzt werden sollen (Umwidmung), können ebenfalls Gegenstand einer Beratung sein

Verfahrensablauf

  1. Der Energieberater oder die Energieberaterin stellt beim BAFA einen Zuschussantrag für Ihr Wohngebäude und erhält nach Prüfung des Antrags einen Förderbescheid. Zugelassene Energieberater/Energieberaterinnen aus Ihrer Region finden Sie unter anderem, unter www.energie-effizienz-experten.de.
  2. Der Energieberater oder die Energieberaterin hat nun maximal neun Monate Zeit, die Beratung durchzuführen und Ihnen den Energieberatungsbericht auszuhändigen sowie zu erläutern. Für seine/ihre Beratungsleistung stellt Ihnen der Energieberater oder die Energieberaterin eine um den Zuschuss reduzierte Rechnung aus.
  3. Nach dem Erläuterungsgespräch müssen Sie und der Energieberater oder die Energieberaterin noch die Verwendungsnachweiserklärung unterzeichnen. Diese legt der Energieberater oder die Energieberaterin zusammen mit der Rechnung und dem Energieberatungsbericht dem BAFA zur Prüfung vor. Zuletzt wird der Zuschuss an den Berater oder die Beraterin ausgezahlt.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Antragsunterlagen mit eingetragener dena-Beraternummer des Energieberaters oder der Energieberaterin

Kosten

Je nach Aufwand entstehen unterschiedliche Kosten.

Förderhöhe:

Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal EUR 1.300 bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal EUR 1.700 bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Zuschuss in Höhe von maximal EUR 500,00 für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater oder die Energieberaterin ausgezahlt wird. Der Berater oder die Beraterin ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.

Bearbeitungsdauer

Der Energiesparberater oder die Energiesparberaterin muss die Beratung innerhalb von neun Monaten ab Erstellung des Zuwendungsbescheids abschließen.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen zu Förderung der Energieberatung bei Wohngebäuden finden Sie auf der Homepage des BAFA (BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude)

Freigabevermerk

17.06.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg