Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.
Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto.
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.
Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
Sie haben die AusweisApp2 installiert
Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.
Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.
Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen nach Strahlenschutzverordnung zur Durchführung der ärztlichen Überwachung von Personen bei beruflicher Exposition beantragen
Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung nach Strahlenschutzverordnung von Personen mit beruflicher Exposition durchführen? Dann benötigen Sie dafür eine Ermächtigung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen können. Die Ermächtigung wird nur Ärztinnen und Ärzten erteilt, welche die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen. Die Ermächtigung ist personengebunden und auf fünf Jahre befristet. Sie ist bundesweit gültig.
die Approbation als Arzt oder Ärztin oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes und
die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung entsprechend den Vorgaben des Richtlinienmoduls zur Strahlenschutzverordnung „Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung“
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Erteilung der Ermächtigung zur Durchführung der ärztlichen Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition nach Strahlenschutzverordnung elektronisch oder schriftlich beantragen.
Fristen
Erteilung der Ermächtigung vor Beginn der Durchführung der ärztlichen Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition
mindestens alle fünf Jahre Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition durch ermächtigte Ärzte
neue Ermächtigung rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahresfrist der noch gültigen Ermächtigung beantragen
Erforderliche Unterlagen
Beglaubigte Kopie Ihrer Approbation
Beglaubigte Kopie der Anerkennung der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin beziehungsweise der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
Bescheinigung des ermächtigten Arztes oder der ermächtigten Ärztin, bei dem oder der die praktische Erfahrung (Sachkunde) erworben wurde.
Für alle erforderlichen Kurse jeweils eine Kopie der Bescheinigung der durchführenden Einrichtung, dass der jeweilige Kurs erfolgreich besucht wurde.
Kosten
abhängig vom Einzelfall zwischen 400 Euro und 5.000 EUR
Hinweise
Auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart finden Sie das Dokument für den schriftlichen Antrag.