Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Elektroschrott entsorgen

Als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen Sie Elektroaltgeräte (Abfall) kostenlos abgeben:

  • bei kommunalen Sammelstellen,
  • beim Handel vor Ort, wenn dieser Elektrogeräte auf über 400 m² verkauft und Sie ein vergleichbares Gerät kaufen.
    Dies gilt auch für größere Vertreiber von Lebensmitteln, Discounter (ab 800 m² Ladenfläche), die dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.
  • Kleine Elektroaltgeräte müssen von den Händlern auch ohne Kauf eines Elektrogerätes zurückgenommen werden, wenn sie die 400-m²-Grenze überschreiten.
    Klein bedeutet: keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm.
  • beim Onlinekauf beim Versandhändler, wenn die Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte 400 m² übersteigt.
  • Onlinehändler und stationäre Händler haben den Käufer konkret nach einer Rücknahmeabsicht zu Fragen und rund um das Thema Elektro-Altgeräterückgabe zu informieren.
    Erkundigen Sie sich gegebenenfalls.
  • Auch Betreiber von zertifizierte Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort welche Elektro-Altgeräte angenommen werden können.
  • Bei Lieferung eines neuen Großgerätes müssen die Händler das alte Gerät kostenlos mitnehmen. Dazu müssen Sie dem Händler bei Abschluss des Kaufvertrages mitteilen, dass Sie beabsichtigen, bei der Auslieferung ein Altgerät zurückzugeben.
  • Ein einheitliches Logo „Elektrogeräte Rücknahme“ zeichnet die Sammelstellen aus.

Daneben dürfen auch Hersteller und Händler, die die 400-m²-Grenze nicht erreichen, Elektroaltgeräte sammeln. Vereine, Verbände oder Dienstleister dürfen nur im Auftrag dieser Zwei sammeln.

Zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wo sich an Ihrem Heimatort die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Auch Betreiber von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen dürfen Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Erkundigen Sie sich dort, welche Geräte zurückgenommen werden können.

Achtung: Energiesparlampen müssen Sie über die Sammelstelle für Elektroaltgeräte entsorgen, wenn Ihr Händler diese nicht zurücknimmt.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

in der Regel: keine

Kosten

Die Rücknahme ist kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

15.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg