Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.
Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto.
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.
Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
Sie haben die AusweisApp2 installiert
Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.
Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.
Bildungs- und Teilhabeleistungen für junge Erwachsene bei Bezug von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragen
Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an junge Erwachsene.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Teil der Sozialhilfe zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, können Sie altersunabhängig finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 25. Lebensjahr:
Für eintägige Ausflüge von Schulen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
Für mehrtägige Ausflüge sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr.
Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.
Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) werden gezahlt.
Zuständige Stelle
Das Sozialamt, das Ihnen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt.
erhalten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Teil der Sozialhilfe und
besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule.
Ausflüge:
Mehrtägige Ausflüge müssen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen.
Persönlicher Schulbedarf
Sofern Sie nach dem 10. Schuljahr eine weitergehende Schule besuchen, müssen Sie eine Schulbescheinigung vorlegen.
Schülerbeförderung
Die Kosten werden nicht komplett von Dritten beispielsweise dem Schulträger übernommen. Wird nur ein Teil der Fahrtkosten durch Dritte übernommen, kann nur der Eigenanteil erstattet werden.
Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Schule oder Einrichtung ist höher als die maßgeblich geregelte Mindestentfernung.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die nächstgelegene Einrichtung auch eine besondere Ausrichtung haben, beispielsweise ein sportliches oder sprachliches Profil, oder es handelt sich um eine Waldorfschule.
außerschulische Lernförderung
Die Schule muss bestätigen, dass Sie die zusätzliche Lernförderung brauchen. Wenn es schulische Angebote gibt, sind diese vorrangig wahrzunehmen. Ob die Versetzung gefährdet ist, ist egal.
Die Lernförderung wird durch einen geeigneten Träger oder eine geeignete private Person angeboten.
gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Sie besuchen eine Schule.
Die Mittagsverpflegung wird von der Einrichtung angeboten oder ist durch einen Kooperationsvertrag mit der Einrichtung (zum Beispiel mit einer Schule) vereinbart.
Das Essen wird gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen.
Verfahrensablauf
Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert. Grundsätzlich gilt: Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Regel an das Sozialamt, das die Grundsicherungsleistung gewährt.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle informiert Sie über eventuell erforderliche Unterlagen.
Kosten
keine
Hinweise
Bildungs- und Teilhabeleistungen sind bis auf den Schulbedarf von einem Antrag abhängig.