Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Beistandschaft des Jugendamts anfragen

Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Ihren Wunsch unterstützt es Sie dabei, die Vaterschaft feststellen zu lassen beziehungsweise Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Für welchen Bereich Sie Hilfe benötigen, bestimmen Sie.

Zuständige Stelle

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Ihnen steht die alleinige elterliche Sorge zu oder
  • das Kind lebt trotz gemeinsamer elterlicher Sorge überwiegend bei Ihnen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Mutter geworden und nicht verheiratet sind, erhalten Sie unmittelbar nach der Geburt vom Jugendamt das Angebot zur Unterstützung. Dieses Angebot betrifft die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.

Für den Antrag auf eine Beistandschaft ist die Schriftform vorgeschrieben. Diese kann zwar durch die elektronische Form ersetzt werden, jedoch benötigen Sie hierfür eine qualifizierte elektronische Signatur. Besprechen Sie den Antrag vorher mit dem zukünftigen Beistand.

Die Beistandschaft beginnt, sobald Ihr Antrag beim Jugendamt eingegangen ist. Eine Bestätigung erhalten Sie nicht.

Die Beistandschaft endet spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes. Sie können sie jederzeit schriftlich beenden und jederzeit wieder beantragen. Die Beistandschaft endet auch, wenn das Kind gewöhnlich im Ausland lebt.

Sie können sie jederzeit, auch nachträglich, auf einzelne Aufgaben beschränken, beispielsweise auf die Feststellung der Vaterschaft.

Bei der Feststellung der Vaterschaft nimmt der Beistand zunächst Kontakt zu dem vermeintlichen Vater auf. Erreicht er keine Anerkennung der Vaterschaft, stellt er im Namen des Kindes einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim zuständigen Familiengericht.

Bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüche für das Kind fordert der Beistand den unterhaltspflichtigen Elternteil auf, Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu machen und den anschließend vom Beistand berechneten Unterhaltsanspruch in Form einer vollstreckbaren Urkunde freiwillig anzuerkennen. Lehnt er die Anerkennung ab, beispielsweise weil er die Berechnung für falsch hält, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Nachweis der Vaterschaftsfeststellung
  • falls vorhanden: Unterhaltsurkunden oder Beschlüsse oder Urteile über Unterhaltsverpflichtungen

Kosten

Die Beratung und Unterstützung im Jugendamt, auch in Form der Beistandschaft, ist kostenlos.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

{}; Sozialministerium Baden-Württemberg