Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Zusätzliche Ausfertigung der Gemeinschaftslizenz beantragen

Wenn Sie nach Erteilung der Gemeinschaftslizenz weitere beglaubigte Kopien benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Bei der Gemeinschaftslizenz erhalten Sie für jedes Fahrzeug eine eigene beglaubigte Kopie. Die Anzahl der Fahrzeuge haben Sie in Ihrem Antrag angegeben.

Wenn sich nach Erteilung der Erlaubnis oder der Gemeinschaftslizenz die Anzahl Ihrer Fahrzeuge erhöht, benötigen Sie weitere beglaubigte Kopien. Diese können Sie bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

Gegebenenfalls müssen Sie erneut Ihr Eigenkapital nachweisen. Für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 t benötigen Sie Eigenkapital in Höhe von 5.000 EUR. Für jedes weitere Fahrzeug von 2,5 bis 3,5 t (im grenzüberschreitenden Güterverkehr) benötigen Sie Eigenkapital in Höhe von 900,00 EUR. Dies gilt auch beim Einsatz von Mietfahrzeugen.

Hinweis bei einer noch gültigen Güterkraftverkehrserlaubnis:

Die vorstehende Vorgehensweise gilt entsprechend für noch gültige Erlaubnisse für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Inland und deren Ausfertigungen.

Zuständige Stelle

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit entspricht der veränderten Anzahl der Fahrzeuge.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag für die Ausstellung zusätzlicher beglaubigter Kopien.
  • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen und die Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit.
  • Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie die zusätzlichen beglaubigten Kopien.
  • Den Antrag müssen Sie bei der Genehmigungsbehörde Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf zusätzliche beglaubigte Kopien
  • gegebenenfalls Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit

Kosten

Gebühr: Von 40,00 EUR bis 160,00 EUR

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

Hinweise

Verringert sich Ihr Fuhrpark dauerhaft, sind Sie verpflichtet, die überzähligen beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz der ausstellenden Behörde zurückzugeben.

Stellen Sie Ihren Transportbetrieb ein, müssen Sie die Gemeinschaftslizenz mit allen beglaubigten Kopien umgehend zurückzugeben.

Rechtsgrundlage

Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG):

  • § 3 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Inland
  • § 5 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer ohne Sitz im Inland

Freigabevermerk

08.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg