Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Ausländische Berufsabschlüsse für IHK-Berufe - anerkennen lassen

Sie haben im Ausland eine abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung erworben, die mit einem IHK Beruf vergleichbar ist und suchen in Baden-Württemberg Arbeit? Mit dem Anerkennungsbescheid der IHK FOSA erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung, mit der Sie ihren ausländischen Ausbildungsabschluss transparent machen und auf dem deutschen Arbeitsmarkt zeigen können, was sie gelernt haben.

Tipp: Bei Erstanlaufstellen in Baden-Württemberg erhalten Sie eine Beratung über die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses.

Zuständige Stelle

die IHK FOSA

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben im Ausland eine abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung erworben, die mit einem IHK Beruf vergleichbar ist.
  • Sie möchten in Baden-Württemberg arbeiten.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich bei den Erstanlaufstellen beziehungsweise der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zum Verfahrensablauf beraten. Die Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses müssen Sie danach schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Nach Eingang des Antrags erfolgt eine Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie der Antragsvoraussetzungen:

  • Fehlen erforderliche Informationen, werden Sie darüber schriftlich informiert.
  • Zudem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Anschließend wird das Gleichwertigkeitsfestellungsverfahren durchgeführt.

Hinweis: Wenn wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Ausbildung und dem entsprechenden deutschen Referenzberuf bestehen, kann die zuständige Stelle einschlägige Berufserfahrung sowie Befähigungsnachweise berücksichtigen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular, unterschrieben (nicht erforderlich bei digitaler Antragstellung über Anerkennung in Deutschland)
  • Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste in Farbkopie in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern.
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Sozialversicherungsnachweise) in Farbkopie in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern
  • Sonstige Befähigungsnachweise (zum Beispiel Kurse, Umschulungen, weitere Ausbildungen) in Farbkopie in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetschern
  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Namensänderung) in Farbkopie
  • Lebenslauf
  • Nachweis Erwerbsabsicht
  • Inhalte der Ausbildung (insbesondere Rahmenlehrplan) in Kopie
    Dokumente in englischer Sprache müssen nicht übersetzt werden. Eine Übersicht deutscher Übersetzer finden sie hier.

 

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Kosten

100 - 600 EUR je nach Einzelfall

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle muss das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren innerhalb von drei Monaten abschließen. Die Frist beginnt von dem Zeitpunkt an zu laufen, an dem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

24.10.2025 IHK FOSA