Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Umweltzeichen "Blauer Engel" beantragen

Produkte und Dienstleistungen, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet werden, sind umweltfreundlicher als vergleichbare, konventionelle Produkte und Dienstleistungen.

Mit jedem Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung entscheiden Sie direkt oder indirekt über Belastungen von Wasser, Boden, Luft oder Ihrer eigenen Gesundheit.

Damit Sie Ihre Kaufentscheidungen an Umweltgesichtspunkten orientieren können, benötigen Sie verlässliche und vertrauenswürdige Informationen über die umweltrelevanten und gesundheitlichen Wirkungen eines Produktes.
Genau hier hilft Ihnen der Blaue Engel.

Die Kennzeichnung Ihrer Produkte oder Dienstleistungen mit dem "Blauen Engel" müssen Sie beantragen. Das Nutzungsrecht für den "Blauen Engel" besteht für drei Jahre.

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

bei Produkten:

  • sparsamer Einsatz von Rohstoffen bei der Herstellung
  • Gebrauchstauglichkeit
  • Lebensdauer
  • Entsorgung der Produkte

bei Dienstleistungen:

  • Umweltfreundlichkeit
  • besondere Berücksichtigung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Verfahrensablauf

Prüfen Sie zuerst, ob es für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung schon Vergabegrundlagen für den Blauen Engel gibt. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • bei vorhandener Vergabegrundlage: Sie können die Benutzung des Blauen Engels beim Deutschen Institut Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) beantragen. Seit dem 1. Juli 2020 sind Neuanträge beziehungsweise Änderungen ausschließlich online über das WEB-PORTAL möglich.
  • Es ist noch keine bestehende Vergabegrundlage vorhanden, aber Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung ist schon in der Liste der laufenden Prüfanträge eingetragen: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau beantragen.
  • bei einem Neuvorschlag: Sie können die Benutzung des Blauen Engels schriftlich beim Umweltbundesamt, Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen, in Dessau beantragen.

Tipp: Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Einreichen von Neuvorschlägen zum Umweltzeichen „Blauer Engel“.

Sind die Anforderungen für das Führen des "Blauen Engels" erfüllt, schließen die zuständigen Stellen mit Ihnen einen zeitlich befristeten Zeichenbenutzungsvertrag ab.
Sie dürfen mit dem "Blauen Engel" für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung werben.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • produktbezogener, formloser Antrag auf Firmenbriefbogen des Antragstellers oder der Antragstellerin mit Angabe des Bundeslandes, in dem
    • die Produktionsstätte der zu kennzeichnenden Produkte liegt, beziehungsweise
    • sich der Geschäftssitz befindet.
  • Prüfprotokoll:
    Das Prüfprotokoll wird von einem neutralen Prüfinstitut erstellt und gibt Auskunft darüber, dass die Vergabekriterien für den "Blauen Engel" erfüllt sind.
  • Verbraucherinformation
  • Umsatzerwartung der mit dem Umweltzeichen gekennzeichneten Produkte beziehungsweise Dienstleistungen im Antragsjahr (wenn bisher noch kein Zeichenbenutzungsvertrag abgeschlossen wurde)

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Umsatz, der mit dem Produkt oder der Dienstleistung erzielt wird.

Bearbeitungsdauer

davon abhängig, ob

  • Sie den Antrag für ein Produkt stellen, das in der Liste der laufenden Prüfaufträge enthalten ist oder
  • es sich um einen Neuvorschlag handelt

Hinweise

Weitere Informationen zur Zertifizierung und zu verschiedenen Produkten finden Sie auf den oben genannten Internetseiten oder unter Blauer Engel - das deutsche Umweltzeichen.

Freigabevermerk

09.06.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg