Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen

Wenn Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren haben, können Sie ein Ersatzzeugnis beantragen.

Zuständige Stelle

die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren.

Verfahrensablauf

Ein Ersatzzeugnis sollten Sie persönlich bei der ehemaligen Schule beantragen. Die Schule muss Ihre Identität in geeigneter Weise überprüfen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage eines Identitätsnachweises erfolgen.

Sollte das Originalzeugnis nicht älter als 30 Jahre sein, kann Ihnen die Schule das Ersatzzeugnis in den meisten Fällen direkt ausstellen.

Hinweis: Ist das Originalzeugnis älter als 30 Jahre und hat die Schule keine Unterlagen mehr, könnten diese vielleicht beim Landesarchiv liegen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis

Kosten

je nach Verwaltungsaufwand: EUR 50,00 bis 175,00

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

In Baden-Württemberg bewahren die Schulen Abschluss- oder Abgangszeugnisse mindestens 30 Jahre lang auf.

Nach 30 Jahren müssen Behördenunterlagen dem Landesarchiv angeboten werden.

Dazu gehören auch Unterlagen, die für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen notwendig sind.

Diese sollen die Schulen spätestens 60 Jahre, nachdem die Betroffenen die Schule verlassen haben, löschen.

Rechtsgrundlage

Landesarchivgesetz Baden-Württemberg (LArchG)

  • §3 Übernahme des Archivguts

Ziffer 2.5.3 Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Datenschutz an öffentlichen Schulen

Erlass "Ausstellung von Ersatzzeugnissen" des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 10.10.1995

Freigabevermerk

20.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg