Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Pferdewirt - Ausbildungsplan erstellen

Als Ausbildungsbetrieb müssen Sie einen Ausbildungsplan erstellen, wenn Sie einen Ausbildungsvertrag abschließen möchten.

Dieser Ausbildungsplan regelt die zeitliche und sachliche Gliederung der Ausbildung.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium Karlsruhe als landesweit zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind als Ausbildungsbetrieb für den Beruf Pferdewirt/in anerkannt.
  • Sie möchten eine Person zur Ausbildung einstellen.
  • Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen.
  • Die erforderlichen Unterlagen zum Berufsausbildungsvertrag haben Sie vorliegen.
  • Sie müssen den Ausbildungsplan noch bearbeitet vorlegen.

Der Ausbildungsplan ist Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages im Beruf Pferdewirt/in.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Plan online erstellen:

  • Öffnen Sie den Link zum Ausbildungsplan.
  • Sie haben sich noch nicht registriert? Bitte registrieren Sie sich und legen ein Passwort fest.
  • Die dort hinterlegten Daten werden automatisch in den Ausbildungsplan übernommen.
  • Achten Sie bitte darauf, dass Sie die korrekte Bezeichnung sowie die Adresse Ihres Ausbildungsbetriebes wählen (siehe Anerkennungsbescheide).
  • Halten Sie den Berufsausbildungsvertrag griffbereit, damit Sie problemslos einige Daten übernehmen können.
  • Sie können jederzeit während der Bearbeitung des Ausbildungsplans unterbrechen und zwischenspeichern.
  • Sie können in der linken Navigationsleiste jederzeit zurück "blättern" oder nach vorne weitergehen.
  • Am Ende wird der Ausbildungsplan einer Plausibilitätsprüfung ("haben Sie alles korrekt ausgefüllt") unterzogen.
  • Den Ausbildungsplan können Sie über den Button "senden" als E-Mail an das Behördenpostfach "Regierungspräsidium Karlsruhe" übersenden, dann druckt das Regierungspräsidium Karslruhe ihn für Sie aus.
  • Nach Bearbeitung des Berufsausbildungsvertrages erhält Ihre auszubildende Person den Ausbildungsplan vom Regierungspräsidium Karlsruhe zurück.
  • Die auszubildende Person muss ihn anschließend in den Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) abheften.
  • Beachten Sie die Hinweise im Ausbildungsplan und die regelmäßige handschriftliche Bearbeitung.

Fristen

  • Vor Beginn der Ausbildung
  • Der Berufsausbildungsvertrag einschließlich aller Anlagen ist unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages zur Eintragung in das Verzeichnis beim Regierungspräsidium Karlsruhe vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Der ausgefüllte und bearbeitete Ausbildungsplan ist allerdings eine von mehreren Unterlagen, die Sie beim Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages vorlegen müssen:

  • Berufsausbildungsvertrag in 3-facher Fertigung
  • Letztes Schulzeugnis der allgemeinbildenden Schule
  • Lebenslauf
  • Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
  • Ggf. Bescheinigung Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Ggf. Nachweis über Verkürzung z. B. bei Abitur, Berufsabschluss
  • Ggf. Verzicht auf Verkürzung. Ein entsprechendes Formular können Sie bei der zuständigen Stelle telefonisch oder per E-Mail anfordern.
  • Ggf. bei Wechsel des Ausbildungsbetriebes bisheriger Vertrag und sofern in einem anderen Bundesland die Ausbildung absovliert wrude, Abmeldebestätigung der dortigen zuständigen Stelle.
  • Ggf. Kooperationsvertrag

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 14 Tagen

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stand: 07.07.2023

Verantwortlich: Regierungspräsidium Karlsruhe