Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.
Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto.
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.
Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
Sie haben die AusweisApp2 installiert
Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.
Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.
Sie sind mit einer Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt unzufrieden? Oder sind Sie der Ansicht, dass Sie falsch behandelt wurden? Dann können Sie eine Patientenbeschwerde einlegen.
Zuständige Stelle
Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher an Krankenhäusern
die Gutachterkommissionen bei den Bezirksärztekammern
die Gutachterkommissionen bei den Bezirkszahnärztekammern
für eine Beschwerde über eine Ärztin oder einen Arzt: die Landesärztekammer Baden-Württemberg
für eine Beschwerde über eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt: die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
für eine Beschwerde über eine Apothekerin oder einen Apotheker: die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
für eine Beschwerde über eine Psychologische Psychotherapeutin, einen Psychologischen Psychotherapeten, eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, eine Psychotherepeutin oder einen Psychotherapeuten: die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die zuständigen Stellen und lassen Sie sich über das weitere Vorgehen beraten.
Wenn Sie Behandlungsfehler vermuten, die zu einem Gesundheitsschaden geführt haben, können Sie sich schriftlich an die Gutachterkommission der Landesärzte- und Landeszahnärztekammer wenden. Diese leitet dann ein Verfahren ein, um eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt zu erzielen.
Fristen
Keine besonderen Fristen.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Einzelfall können unterschiedliche Unterlagen notwendig sein. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Kosten
für die Beratung durch die Patientenberatungs- und Patientenbeschwerdestellen sowie die Bearbeitung durch die ärztlichen und zahnärztlichen Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen: üblicherweise keine
Hinweise
Sie können sich auch an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen Ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, unterstützen.