Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Öffentliche Vergabe - Präqualifikationsverfahren im Baubereich (VOB) beantragen

Durch Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren können Bauunternehmen auftragsunabhängig ihre Qualifikation nachweisen. Das Verfahren umfasst

  • die Befähigung,
  • die Erlaubnis zur Berufsausübung,
  • die wirtschaftliche, finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit und
  • mögliche Ausschlussgründe.

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Unternehmen ein Zertifikat und eine Nummer. Unter dieser ist die Präqualifikation Ihres Unternehmens in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. eingetragen. Mit dem Zertifikat oder der Nummer können Sie in Angebotsschreiben für öffentliche Bauaufträge Ihre Qualifikation nachweisen.

Hinweis: Das Präqualifikationsverzeichnis ist allgemein zugänglich. Öffentliche Auftraggeber können darin auch die der Präqualifikation zugrunde liegenden Nachweise einsehen.

Zuständige Stelle

die durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung ausgewählten Präqualifizierungsstellen.

Hinweis: Auf den Internetseiten des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. finden Sie eine Liste.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten am Präqualifikationsverfahren teilnehmen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an eine Präqualifizierungsstelle. Dort erhalten Sie das notwendige Antragsformular. Reichen Sie dieses dort ausgefüllt und unterschrieben gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Präqualifizierungsstelle prüft Ihre Unterlagen. Fehlen Unterlagen, fordert sie Sie auf, diese nachzureichen.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die Präqualifikation, übermittelt die Präqualifizierungsstelle Ihre Daten dem Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Dieser trägt Ihr Unternehmen in das Präqualifikationsverzeichnis ein.

Fristen

Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben und Erklärungen, durch die Sie selbst über Ihr Unternehmen informieren (Eigenerklärungen)
  • Referenzen früherer Auftraggeber

Hinweis: Welche Eigenerklärungen Sie genau abgeben müssen, erfahren Sie im Antragsformular.

Kosten

Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.

Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich direkt bei den Präqualifizierungsstellen.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

  • § 122 Eignung
  • § 123 Zwingende Ausschlussgründe
  • § 124 Fakultative Ausschlussgründe

Sektorenverordnung (SektVO):

  • § 48 Qualifizierungssysteme

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A):

  • § 6b EU Absatz 1 Nummer 1
  • § 6b VS Absatz 1
  • § 6b Absatz 1

Freigabevermerk

26.11.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg