Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Naturbestattung beauftragen

Bei einer Naturbestattung werden die Aschen Verstorbener auf speziell hierfür vorgesehenen Friedhöfen beigesetzt. Dies kann in der Nähe eines Baumes, im Wurzelbereich eines Baumes oder auf ausgewiesenen Rasen- oder Wiesenflächen erfolgen. Die Grabstellen sind in der Regel nicht oder nur dezent als solche erkennbar.

Friedhofsträger können entsprechende Bereiche auf kommunalen Friedhöfen oder in eigens ausgewiesenen Wald- beziehungsweise Naturflächen einrichten. Diese Flächen sind häufig räumlich von klassischen Grabfeldern getrennt.

Die Form der Abschieds- und Beisetzungsrituale richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person sowie den Wünschen der Angehörigen. Die Teilnahme von Geistlichen oder freien Rednerinnen und Rednern ist ebenso möglich wie eine Abschiedsfeier ohne religiöse oder weltanschauliche Begleitung.

Zur Kennzeichnung der Grabstätte kann eine Namenstafel am Baum oder im Bereich der Grabfläche angebracht werden. Auf Wunsch kann auch auf eine namentliche Kennzeichnung verzichtet werden. Das Ablegen von Blumen oder klassischem Grabschmuck ist in der Regel nicht vorgesehen; maßgeblich sind die jeweiligen Regelungen des Friedhofsträgers.

Naturbestattungen erfolgen ausschließlich im Zusammenhang mit Urnenbeisetzungen. Es gelten daher die rechtlichen Vorgaben zur Feuerbestattung sowie zur Urnenbeisetzung auf Friedhöfen und sonstigen zugelassenen Urnen- und Naturbestattungsflächen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Naturbestattung ist eine vorausgegangene Feuerbestattung (die verstorbene Person muss zunächst eingeäschert werden, bevor die Asche in einer Urne beigesetzt werden kann). Es gelten daher die Bestimmungen der Feuerbestattung.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an den Friedhofsträger Ihrer Wahl.

Fristen

Es gelten die üblichen Fristen zur Meldung und Beurkundung eines Sterbefalls sowie zur Abholung und Bestattung der verstorbenen Person.

Erforderliche Unterlagen

  • Todesbescheinigung
  • Sterbeurkunde (bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg)
  • Erlaubnis zur Feuerbestattung

Kosten

Neben den bei einem Sterbefall üblichen Kosten fallen Kosten für die Grabstätte sowie bei einer Waldbestattung Kosten für den Erwerb eines Baumes (auch anteilig) an.

Hinweise

Keine

Vertiefende Informationen

Keine

Rechtsgrundlage

Bestattungsgesetz (BestattG):

  • § 32 Bestattungsart
  • § 35 Zulässigkeit der Feuerbestattung

Bestattungsverordnung (BestattVO):

  • § 5 Urnenfriedhöfe
  • § 16 Erlaubnis zur Feuerbestattung
  • § 24 Urnenbeschaffenheit
  • § 26 Urnenbestattung auf Friedhöfen

Freigabevermerk

26.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg