Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte beim Bundesversicherungsamt beantragen

Wenn Sie nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und als Arbeitnehmerin ein Kind erwarten oder es schon bekommen haben, können Sie Mutterschaftsgeld erhalten.

Höhe

Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoverdienst vor dem Mutterschutz. Es beträgt höchstens 210 Euro.

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Für die Zeit der Schutzfristen erhalten einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld:

  • privat versicherte Arbeitnehmerinnen
  • familienversicherte Frauen (Miniobberinnen)

Höhe des Zuschusses

  • Ihr bisheriges kalendertägliches Nettoeinkommen abzüglich 13 Euro

Hinweis: Keinen Anspruch auf den Zuschuss haben Sie in folgenden Fällen:

  • Sie haben von sich aus gekündigt oder
  • das Arbeitsverhältnis endete vertragsgemäß, beispielsweise bei einem befristeten Arbeitsverhältnis, im gegenseitigen Einvernehmen oder durch Vergleich.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

das Bundesversicherungsamt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung
    • über ein Familienmitglied familienversichert oder
    • privat krankenversichert

und

  • Sie haben bei Beginn der Schutzfrist ein Arbeitsverhältnis. Dazu zählt auch ein geringfügiges Arbeitsverhältnis bzw. ein Minijob oder
  • Sie sind in Heimarbeit geringfügig beschäftigt oder
  • Sie sind während der Schutzfristen von einem Beamtenverhältnis in ein Arbeitsverhältnis gewechselt oder
  • Ihr Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während der Schutzfirst nach der Entbindung nach einer Zulässigkeitserklärung durch das Regierungspräsidium gekündigt. Zulässigkeitserklärung heißt mit Zustimmung des Regierungspräsidiums, beispielsweise bei Betriebsstilllegung oder Existenzgefährdung des Betriebs.
  • Über das Vermögen Ihres Arbeitgebers wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Hinweis: Als Beamtin müssen Sie sich an Ihren Dienstherrn wenden.

Verfahrensablauf

Sie müssen das Mutterschaftsgeld schriftlich beantragen.

Die zuständige Stelle stellt Ihnen den "Antrag auf Mutterschaftsgeld" zum Download zur Verfügung. Dieser Antrag enthält auch den zum Ausfüllen durch Ihren Arbeitgeber bestimmten Vordruck "Bescheinigung des Arbeitgebers zur Berechnung von Mutterschaftsgeld" mit Erläuterungen. Weitere Informationen finden Sie auf dem dazugehörenden Merkblatt". Sie können die Formulare auch telefonisch oder schriftlich anfordern.

Wenn Sie den Online-Antrag nicht nutzen, schicken Sie den vollständig ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen und Dokumente an die zuständige Stelle zurück.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.

Fristen

Reichen Sie den Antrag und die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin möglichst vor der Entbindung ein.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag durch einen Arzt, eine Ärztin oder eine Hebamme
  • Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe
    Diese erhalten Sie nach der Entbindung vom Standesamt. Sie müssen diese nachträglich zur abschließenden Bearbeitung Ihres Antrags an das Bundesversicherungsamt schicken.

Hinweise

Sie sind verpflichtet, zu viel gezahltes Mutterschaftsgeld zurück zu zahlen.

Vertiefende Informationen

Das Bundesversicherungsamt berät Sie auch telefonisch unter der Telefonnummer 0228/619-1888 von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich Donnerstags von 13 bis 15 Uhr.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.01.2018 freigegeben.