Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Luftfahrthindernisse - Genehmigung beantragen

Sie möchten in der Umgebung eines Flugplatzes oder einer Flugsicherungseinrichtung ein Gebäude erstellen, einen Mast aufstellen, einen Damm bauen, andere Bauwerke oder Anlagen errichten oder Geräte wie zum Beispiel einen Baukran, einen Mobilkran, eine Betonpumpe oder ein Bohrgerät betreiben?

Dann benötigen Sie eine luftrechtliche Genehmigung. Diese ist abhängig von 

  • der Entfernung zum Flugplatzbezugspunkt oder zu Start- und Landebahn eines Flugplatzes,
  • der Entfernung zu Flugsicherungseinrichtungen,
  • der Art und Höhe des Bauwerkes oder des zu betreibenden Geräts.

Für Verkehrsflughäfen ist immer ein Bauschutzbereich festgesetzt. Dieser umschließt den Flughafen mit einem Radius von sechs Kilometern. In den Anflugsektoren reicht er aber bis zu einer Entfernung von 15 Kilometern.

Für andere Flugplätze kann ebenfalls ein besonderer Bauschutzbereich festgesetzt sein. Zumindest aber umschließt der Bauschutzbereich einen Flugplatz mit einem Radius von 1,5 Kilometern. Bei Unsicherheit, ob sich der Standort in einem Bau- oder Anlageschutzbereich befindet, können Sie per E-Mail formlos eine Voranfrage stellen, ob eine Genehmigung erforderlich sein wird.

Der Schutzbereich von Flug-Navigatrionsanlagen ist abhängig von der Art der Anlage. Dabei gibt es solche Navigationsanlagen nicht nur in der Umgebung von Flughäfen. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung prüft, ob das gesetzliche Bauverbot greift, wenn Gebäude oder andere Einrichtungen oder Geräte zu Störungen an Navigationsanlagenführen können.

Eine luftrechtliche Genehmigung brauchen Sie, wenn Anlagen ein Hindernis für den Luftverkehr darstellen oder zu Störungen der Flugsicherungsanlagen führen können. Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei Gebäuden, Antennen, Schornsteinen, Baukränen, Mobilkränen und anderen Baugeräten, selbst bei Bäumen oder Baumgruppen.

Hinweis: Benötigen Sie für die Errichtung eines Bauwerkes eine Baugenehmigung, dann müssen Sie die luftrechtliche Genehmigung für das Gebäude nicht separat beantragen. Die Baurechtsbehörde beteiligt die Luftfahrtbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Achtung: Dies gilt nicht bei der Durchführung des baurechtlichen Kenntnisgabeverfahrens und auch nicht für Baugeräte, die zur Errichtung eines Gebäudes eingesetzt werden.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie müssen die luftrechtliche Genehmigung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Ein Formular mit Erläuterungen steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Berücksichtigen Sie die angegebene Bearbeitungsdauer.

Erforderliche Unterlagen

wie im Antragsformular beschrieben, beispielsweise:

  • Übersichtslageplan
  • Lageplan
  • Koordinaten
  • Krantypenblatt

Kosten

vom Einzelfall abhängig

Bearbeitungsdauer

mindestens 15 bis 20 Arbeitstage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 27.09.2019 freigegeben.