Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Lehramtsprüfung ablegen

Wer sich für den Beruf der Lehrerin beziehungsweise des Lehrers entscheidet, absolviert in der Regel ein Hochschulstudium und einen Vorbereitungsdienst. Der Vorbereitungsdienst wird mit einer Staatsprüfung abgeschlossen.

Zuständige Stelle

Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts bei den Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen beziehungsweise die zentralen Prüfungsämter für die Lehrämter Grundschule, Sekundarstufe I und Sonderpädagogik bei den Pädagogischen Hochschulen Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd und Weingarten.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Lehrerausbildung beginnt im Allgemeinen mit dem Studium an einer Pädagogischen Hochschule, Universität oder weiteren Hochschule. Diese erste Phase der Lehrerausbildung wird nach einem erfolgreich absolvierten Studium aus Bachelor- und Masterstudiengang mit einem Master of Education spezifisch für ein bestimmtes Lehramt abgeschlossen. In Fächern mit einem erhöhten Bedarf können auch Absolventinnen und Absolventen anderer geeigneter Masterstudiengänge zur zweiten Phase zugelassen werden.

Als zweite Phase folgt ein entsprechender Vorbereitungsdienst, an dessen Ende die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung steht.

Verfahrensablauf

  • Zulassung zum Vorbereitungsdienst
  • Absolvieren der Prüfungsteile der den Vorbereitungsdienst abschließenden Staatsprüfung:
    • Schulrechtsprüfung
    • Beurteilung der Unterrichtspraxis
    • Dokumentation/Hausarbeit (bis einschließlich Vorbereitungsdienst 2023)
    • Kolloquien, Schulleiterbeurteilung
  • Bei erfolgreichem Abschluss: Erhalt des Zeugnisses.

Fristen

Die Fristen werden durch die Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt sowie durch Terminpläne geregelt.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen gehen aus den Regelungen der Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt hervor.

Erforderliche Unterlagen für die Durchführung der Prüfung (Formulare) werden durch die Außenstellen des Landeslehrerprüfungsamts zur individuellen Bearbeitung und Einreichung zur Verfügung gestellt.

Kosten

Es entstehen keine gesonderten Kosten bei der Durchführung der Prüfung.

Bearbeitungsdauer

  • Während des Absolvierens des Vorbereitungsdienstes je nach Anlass innerhalb von 18 Monaten
  • Bei Nichtbestehen der Prüfung und Inanspruchnahme des Rechtsweges geschieht die Bearbeitung nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes. Die Dauer ist abhängig vom individuellen Einzelfall.

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Verordnungen des Kultusministeriums über den Vorbereitungsdienst und die den Vorbereitungsdienst abschließende Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt.

Freigabevermerk

16.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg