Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Landeszahnärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

Als Zahnärztin oder Zahnarzt in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg anmelden.

Die Landeszahnärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die beruflichen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen,
  • die Ausbildung der Kammermitglieder sowie deren berufliche Fortbildung zu fördern,
  • die zahnärztliche Weiterbildung in den Fachgebietsbezeichnungen zu regeln,
  • die Erfüllung der Berufspflichten ihrer Mitglieder zu überwachen,
  • die Belange die Qualitätssicherung wahrzunehmen und die Mitwirkung der Kammermitglieder an der Sicherung der Qualität zu regeln,
  • die Aus- und Fortbildung der bei den Kammermitgliedern Beschäftigten zu födern und die Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz wahrzunehmen sowie
  • Dritte, insbesondere Patientnen, in Angelegenheiten, die sich auf die zahnärztliche Berufsausübung beziehen, zu informieren und zu beraten.

Hinweis: Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Kammermitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ("Kassenpatientinnen" und "Kassenpatienten") ambulant behandeln dürfen, sind zugleich Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle

Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine zahnärztliche Approbation oder eine Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde und
  • üben Ihren Beruf in Baden-Württemberg aus oder üben Ihren Beruf nicht aus, haben aber Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich bei der für Sie zuständigen Bezirkszahnärztekammer schriftlich anmelden. Die Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen sind jeweils für den entsprechenden Regierungsbezirk zuständig. Das erforderliche Formular erhalten Sie dort oder im Internet.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung und den Zahnarztausweis der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.

Fristen

innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Berufstätigkeit oder Ihrer Wohnsitznahme in Baden-Württemberg

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie aus der Anlage des Anmeldeformulars.

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie im Original, in amtlich beglaubigter Abschrift oder in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen.

Kosten

  • für die Anmeldung keine
  • für die Mitgliedschaft: Kammerbeitrag in unterschiedlicher Höhe (vierteljährlich)
    Die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer jährlich festsetzt. Der Beitrag setzt sich zusammen aus den Teilbeiträgen für
    • die Landeszahnärztekammer und
    • die jeweilige Bezirkszahnärztekammer.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

01.06.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg