Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Landesärztekammer - Mitgliedschaft anmelden

Als Ärztin oder Arzt in Baden-Württemberg müssen Sie sich bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg anmelden. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört unter anderem,

  • die beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen,
  • deren berufliche Weiterbildung zu regeln,
  • die berufliche Fortbildung zu fördern und
  • die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen.

Hinweis: Falls Sie Ihre berufliche Tätigkeit ins Ausland verlagern, können Sie freiwilliges Kammermitglied bleiben. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie nur Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne beruflich tätig zu sein.

Zuständige Stelle

die Landesärztekammer Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Um Kammermitglied der Landesärztekammer zu sein, müssen Sie

  • als Ärztin oder Arzt bestallt oder approbiert sein oder
  • eine Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes besitzen und
  • Ihren Beruf in Baden-Württemberg ausüben oder, falls Sie Ihren Beruf nicht ausüben, in Baden-Württemberg Ihren Wohnsitz haben.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich sich innerhalb eines Monats nach Beginn der Mitgliedschaft bei der für den Ort Ihrer beruflichen Tätigkeit zuständigen Bezirksärztekammer melden. Hierfür können SIe den Online-Meldebogen auf der Internetseite der Landesärztekammer nutzen.

Anschließend erhalten Sie eine Mitgliedsbescheinigung. Die Landesärztekammer/zuständige Bezirksärztekammer trägt die neuen Mitglieder in das Mitgliederverzeichnis ein.

Fristen

innerhalb eines Monats nach Vorliegen der Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, beispielsweise durch den Reisepass oder den Personalausweis
  • Approbation oder Berufserlaubnis
  • Urkunden über akademische Grade und Titel wie Promotionsurkunde oder Habilitation
  • Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade und Titel
  • Urkunden über die Anerkennung von Weiterbildungsbezeichnungen wie beispielsweise die Facharztanerkennung.

Hinweis: Die Urkunden müssen Sie in amtlich beglaubigter Abschrift einreichen. Die Kammer kann die Vorlage der Originalurkunden verlangen.

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: Jahresbeitrag in unterschiedlicher Höhe
    • Bemessungsgrundlage für Ihren Beitrag sind Ihre Einkünfte.
    • Die Höhe des Beitrags richtet sich nach einem bestimmten Prozentsatz der Bemessungsgrundlage, dem sogenannten Beitragsfaktor. Der Beitragsfaktor beträgt für das Jahr 2025 0,57 von Hundert und wird auf den vollen Euro abgerundet. Der Mindestbeitrag beträgt EUR 50,00.
    • Freiwillige Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von EUR 250,00.

Hinweise

Keine

Rechtsgrundlage

Heilberufe-Kammergesetz (HBKG):

  • § 2 Kammermitglieder,
  • § 3 Melde- und Auskunftspflichten der Mitglieder; Datenverarbeitung durch die Kammern; Verwaltungszusammenarbeit mit Behörden des Herkunfts- und Aufnahmestaates

Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Meldeordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Satzung zur Festsetzung des Beitragsfaktors

Freigabevermerk

05.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg