Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen

Wenn Sie Personen oder Güter mit einem Fahrzeug (z.B. LKW oder Bus) befördern, in dem ein digitales Kontrollgerät eingebaut ist, müssen Sie eine Fahrerkarte verwenden.

Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Dies gilt bis auf wenige Ausnahmen für

  • Fahrzeuge, die Güter befördern und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, und
  • Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als neun Personen inklusive steuernde Person zugelassen sind.

Das digitale Kontrollgerät speichert folgende Daten über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr:

  • fahrer- und unternehmensbezogene Daten
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Pausen
  • andere Arbeitszeiten
  • gefahrene Wegstrecken und Geschwindigkeiten

Ist die Speicherkapazität erreicht, werden die ältesten Daten überschrieben.

Die Fahrerkarte ist mit einem Mikrochip ausgestattet und ersetzt die Schaublätter (Fahrtenschreiber).

Der Mikrochip speichert Ihre Identitätsdaten und zusätzlich für mindestens 28 Tage

  • die Lenk- und Ruhezeiten,
  • Pausen,
  • andere Arbeitszeiten,
  • Wegstecken sowie
  • Beginn und Ende eines jeweiligen Arbeitstages.

Ist die Speicherkapazität ausgeschöpft, werden die ältesten Daten überschrieben. Ausser Ihnen darf die Fahrerkarte keine andere Person benutzen. Jeder Fahrer darf nur eine gültige Fahrerkarte haben. Dies kann die Kontrollbehörde über das Zentrale Kontrollgerätkartenregister (national) oder über TACHOnet (international) überprüfen.

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Vor Ablauf müssen Sie rechtzeitig eine Folgekarte beantragen.

Zuständige Stelle

für die Antragsannahme- und Kartenausgabe für Fahrerkarten :

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
  • Sie besitzen einen gültigen EU-Kartenführerschein. Sollten Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie diesen bei der zuständigen Stelle rechtzeitig beantragen , damit dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte vorliegt. Sie müssen damit eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen (Führerscheinklassen) nachweisen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Fahrerkarte schriftlich beantragen. Füllen Sie das dafür vorgesehene Formular aus. Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle oder es steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Reichen Sie es ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle ein.

Fristen

Die Folgekarte können Sie frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. Die abgelaufene Karte behalten Sie, da Sie diese nach Ablauf der Gültigkeit noch mindestens 28 Tage im Fahrzeug dabei haben müssen.

Erforderliche Unterlagen

  • als Inhaber oder Inhaberin einer deutschen Fahrerlaubnis: EU-Kartenführerschein
  • sonst: Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem Land ausgestellt wurde (eventuell beglaubigte Übersetzung)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Lichtbild neuen Datums, vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das Sie ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt

Kosten

Die Gebühren sind beim TÜV Süd Service und der DEKRA Automobil gleich. Erkundigen Sie sich dort.

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

  • 01.03.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg