Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl der Debit- oder Kreditkarte veranlassen

Das bargeldlose Bezahlen mit Kredit- und Debitkarte (Girocard oder früher auch als EC-Karte bezeichnet), per Lastschrift oder auch online ist heute eine bequeme Selbstverständlichkeit. Es lauern aber auch hier Gefahren: Den weit verbreiteten Einsatz des „Plastikgeldes“ machen sich viele Täter zu nutze. Durch Diebstahl (zum Beispiel Taschendiebstahl) oder Einbruch (zum Beispiel Diebstahl aus dem Kfz) gelangen die Täter meist zunächst unbemerkt in den Besitz der Zahlungskarte und damit auch an die Daten der Zahlungskarte.

Wenn Sie Opfer einer solchen Straftat wurden, sollten Sie die Karte so schnell wie möglich sperren lassen. Nur so können Sie Missbrauch und Schäden vermeiden. Die Sperrung über Ihre Hausbank oder über das Kreditkartenunternehmen verhindert aber nur, dass jemand Ihre Karte im PIN-Verfahren benutzen kann. Legt jemand Ihre Karte vor und fälscht Ihre Unterschrift, kann diese Person weiterhin mit der Karte zahlen.

Tipp: Sie können in Deutschland Debitkarten über das System "KUNO" nur bei der Polizei sperren lassen. "KUNO" ist die Abkürzung für "Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen". Sie stellt ein Sperrsystem dar, um Zahlungen durch Debitkarte im Lastschriftverfahen - mit einer Unterschrift - zu verhindern. Die Polizei ist elektronisch mit Einzelhändlern und Netzbetreibern verbunden. Auf Ihren Wunsch kann die Polizei die Daten der Karte in die Sperrdateien der Kassensysteme aufnehmen. Mit der gesperrten Karte können dann keine Zahlungen mehr abgewickelt werden.
Kreditkarten können derzeit nicht über das KUNO-System gesperrt werden, da sich die Kreditgesellschaften nicht dem KUNO-Sperrsystem angeschlossen haben und andere Präventionsmaßnahmen verfolgen.

Die Seite Kartensicherheit bietet Ihnen Informationen und Hinweise über die sichere Verwendung von Debit- und Kreditkarten. Der SOS-Infopass fasst die wichtigsten Kartensperrnummern zusammen und steht dort zum Download bereit.

Wichtige Hinweise und Tipps der Polizei finden Sie unter polizei-beratung.de. Hier erfahren Sie zum Beispiel im Faltblatt “Vorsicht! Karten-Tricks!", wie Sie sich vor Missbrauch von Zahlungskarten schützen. Außerdem finden Sie hier einen Notfall-Pass.

Tipp: Speichern Sie die wichtigsten Kartensperrnummern in Ihrem Mobiltelefon. Nehmen Sie den "Notfallpass" immer mit, damit Sie im Ernstfall nicht erst nach den Nummern suchen müssen.

Zuständige Stelle

  • bundesweiter Sperr-Notruf mit der zentralen Servicenummer 116 116
  • wenn sich Ihr Kartenherausgeber nicht dem Sperr-Notruf 116 116 angeschlossen hat, kontaktieren Sie:
    • für die Sperrung der EC-Karte:
      • Ihre Hausbank oder
      • oder den rund um die Uhr erreichbaren, kostenpflichtigen Kartensperrdienst unter der Servicenummer +49 (0) 1805 021021
    • für die Sperrung der Kreditkarte: die jeweilige Karteninstitution wie zum Beispiel Mastercard unter 0800 071 3542 oder VISA-Card unter 0800 8118 440
  • für die Verlust-/Diebstahlsanzeige: jede Polizeidienststelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Ihre Debit- oder Kreditkarte ging verloren oder wurde gestohlen.

Verfahrensablauf

Sie sollten die Karte sofort sperren lassen, sobald Sie den Verlust bemerken. Nur so können Sie finanzielle Schäden eingrenzen oder vermeiden.

Sie sollten folgende Daten angeben können:

  • den Banknamen
  • Ihre Kontonummer
  • die Bankleitzahl
  • bei Kreditkarten: die Art und Kreditkartennummer

Nach der Sperrung der Karte sollten Sie schnellstmöglich eine Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei erstatten.

Fristen

Lassen Sie Ihre Karte sofort sperren, nachdem Sie den Verlust bemerkt haben.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Für die Sperrung der Karten und die Erstattung der Anzeige fallen in der Regel keine Kosten an.

Ausnahme: Lassen Sie Ihre Karte über den Kartensperrdienst unter der Servicenummer +49 (0) 1805 021021 sperren, fallen Telefongebühren an:

  • 14 ct/Min aus dem deutschen Festnetz
  • höchstens 42 ct/Min aus Mobilfunknetzen
  • abweichende Kosten aus dem Ausland.

Eine neue Debit- oder Kreditkarte kann mit Kosten verbunden sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank oder Ihrem Kreditkartenunternehmen.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

04.08.2023 Innenministerium Baden-Württemberg