Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Handelsregister - Eintragung anmelden

Das Handelsregister enthält Informationen über Unternehmen, die für das Geschäftsleben wichtig sind. Dazu gehören beispielsweise

  • die genaue Firmenbezeichnung,
  • der Sitz des Unternehmens,
  • teilweise die Inhaberschaft,
  • eventuelle Haftungsbeschränkungen oder
  • vertretungsberechtigte Personen.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung der betreffenden Kauffrau beziehungsweise des betreffenden Kaufmanns oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet

Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Verpflichtet zur Eintragung sind:

  • Personengesellschaften wie Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG),
  • Kapitalgesellschaften wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) und
  • jeder Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Ob das der Fall ist, kann sich beispielsweise nach dem Jahresumsatz, dem Kapital, der Anzahl der Geschäftsvorgänge oder der Anzahl der Beschäftigten richten und ist eine Einzelfallentscheidung. Eine genaue Definition gibt es nicht.

Kleingewerbetreibende sind von der Eintragungspflicht ins Handelsregister ausgenommen. Sie können sich, müssen sich aber nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Auch Freiberufler sind von der Eintragungspflicht ausgenommen.

Ist Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen, gelten Sie rechtlich als Kauffrau beziehungsweise Kaufmann und haben unter anderem folgende Rechte und Pflichten:

  • Sie dürfen Prokura erteilen, also Angestellte mit weitreichenden Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen ausstatten. Ihrer besonderen Bedeutung wegen wird die Erteilung einer Prokura in das Handelsregister eingetragen.
  • Sie können einen Gerichtsstand frei vereinbaren.
  • Sie können Bürgschaften, Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis auch mündlich erteilen.
  • Sie müssen die handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften beachten.

Verfahrensablauf

Sie dürfen den Antrag ausschließlich in öffentlich beglaubigter Form elektronisch beim Registergericht einreichen. Wenden Sie sich dafür an eine Notarin oder einen Notar.

Diese helfen Ihnen bei der Formulierung der Anmeldung, beglaubigen diese und reichen sie beim zuständigen Registergericht ein.

Die Notarkammer Baden-Württemberg nennt Ihnen auf Anfrage Notarinnen und Notare in Ihrer Nähe.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Über die genauen Unterlagen informieren Sie die von Ihnen gewählte Notarin oder der Notar und Ihre IHK.

Kosten

abhängig vom Gegenstand der Eintragung ins Handelsregister

Hinweise

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Es wird elektronisch von den Registergerichten geführt.

Alle Neueintragungen und Änderungen werden elektronisch im Registerportal bekannt gemacht.

Tipp: Stimmen Sie Ihre geplante Unternehmensgründung im Vorfeld mit Ihrer Industrie- und Handelskammer ab. Sie ersparen sich mögliche nachträgliche Beanstandungen und kostspielige Änderungen. Außerdem kann es die Eintragung beschleunigen.

 

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

10.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg