Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeiten giropay und PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Genossenschaftsregister - Eintragung beantragen

Genossenschaften müssen beim Registergericht in das Genossenschaftsregister eingetragen werden. Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie unter Beteiligung aller Vorstandsmitglieder die Eintragung einer Genossenschaft beantragen.

Zuständige Stelle

Eine Notarin oder ein Notar Ihrer Wahl.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Eintragung einer Genossenschaft erfolgt aufgrund einer Anmeldung. Diese ist gleichbedeutend mit einem Antrag auf Eintragung.
Die Anmeldung muss elektronisch und in notariell beglaubigter Form erfolgen.
Die notwendigen Formalitäten übernimmt Ihre Notarin oder Ihr Notar.

Verfahrensablauf

Die Notarin oder der Notar berät Sie bei der Antragstellung.
Sie oder er erstellt den Antrag in der erforderlichen Form und übermittelt ihn an das zuständige Registergericht.
Das Registergericht prüft Ihre Unterlagen. Wenn es keine Beanstandung gibt, erfolgt die Eintragung in das Genossenschaftsregister.
Mit der Eintragung erhält die Genossenschaft den Namenszusatz „e.G.“, das heißt, sie ist als eingetragene Genossenschaft zu bezeichnen.

Das Genossenschaftsregister enthält unter anderem Angaben zum Namen, Sitz und Gegenstand der Genossenschaft, zu Bestimmungen über eine Nachschusspflicht, zur Vertretung, zu Prokura sowie Informationen zur Auflösung und zur Löschung der Genossenschaft.

Wenn sich wichtige Änderungen, etwa zum Sitz oder zur Vertretungsregelung ergeben, müssen Sie diese Änderungen erneut über eine Notarin oder einen Notar dem Registergericht mitteilen.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

Bei der Neugründung einer Genossenschaft müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • die Satzung der Genossenschaft, die von mindestens drei Mitgliedern unterzeichnet sein muss,
  • eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie
  • die Bescheinigung eines Prüfungsverbandes, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist, sowie eine gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbandes, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist.

Über die in Ihrem Fall unter Umständen zusätzlich erforderlichen Unterlagen berät Sie eine Notarin oder ein Notar Ihrer Wahl.

Kosten

  • abhängig vom Einzelfall
  • bestimmen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen

Hinweise

-

Freigabevermerk

15.03.2024 Justizministerium Baden-Württemberg