Das digitale Rathaus

Service-BW

Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.

Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto. 

Hier kostenloses Servicekonto anlegen

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.

Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Online-Ausweisfunktion ist aktiviert
  • Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
  • Sie haben die AusweisApp2 installiert
  • Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät

Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.

Mehr Informationen zur Online-Ausweisfunktion

Zahlungsmöglichkeiten

Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.

Verfügbare Online-Dienstleistungen

Leistungen

Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen

Die Zielgruppe einer Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen sind Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme nicht oder zeitweise nicht erreicht werden. Diese jungen Menschen sind sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt und deswegen nicht in der Lage, einen Arbeits-oder Ausbildungsplatz zu finden oder Sozialleistungen der Grundsicherung zu beantragen.

Im Rahmen der Förderung können Sie diese jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen, indem Sie ihnen eine zusätzliche Begleitmöglichkeit geben, Bildungsprozesse initiieren und Ihnen helfen, Leistungen der Grundsicherung kennenzulernen und zu beantragen.

Die individuellen Problemlagen der jungen Menschen und deren Ursachen sind sehr vielschichtig.

Beispiele können sein:

  • fehlender Schulabschluss
  • kein Arbeits-/Ausbildungsplatz
  • Defizite hinsichtlich Sozialkompetenz, Motivation, Belastbarkeit und Schlüsselqualifikationen
  • (drohende) Wohnungslosigkeit
  • familiäre Konflikte
  • schwierige biografische Verläufe (Aufwachsen in Pflegefamilie/Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit)
  • finanzielle Probleme/Schulden
  • gesundheitliche- oder Suchtprobleme

Um diese jungen Menschen erreichen zu können, müssen auch mögliche Unterstützungsleistungen individuell ausgerichtet sein, um beispielsweise:
die finanzielle Situation zu stabilisieren

  • bei der Antragstellung für Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, zu unterstützen
  • bei der Wohnungssuche beziehungsweise Stabilisierung der Wohnsituation zu unterstützen
  • bei Behördengängen zu begleiten
  • an therapeutische Behandlungen heranzuführen
  • beim Aufbau sozialer Netzwerke zu helfen
  • die Entwicklung von Arbeits- und Sozialverhalten oder Lern- und Bildungsbereitschaft zu unterstützen
  • auf das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Arbeits- oder Ausbildungsplatzaufnahme vorzubereiten.

Grundsätzlich werden Angebote dieser Art vorrangig durch andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel die Jugendhilfe) erbracht. Als zertifizierter Bildungsträger können Sie deswegen nur eine Förderung erhalten, soweit gleichartige Angebote dieser vorrangigen Sozialleistungsträger vor Ort nicht existieren und auch nicht vorrangig erbracht werden müssen.

Die Förderung kann durch das Jobcenter öffentlich ausgeschrieben werden oder als Projektförderung nach Zuwendungsrecht erfolgen. Bei einer Projektförderung muss es sich um ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Projekt handeln, eine institutionelle Förderung ist nicht möglich.

Es besteht für Sie kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Zuständige Stelle

Jobcenter

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Damit Sie als Träger Leistungen zur Förderung schwer erreichbarer junger Menschen erbringen dürfen, müssen Sie nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zertifiziert sein.

Damit Jugendliche die Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie:

  • zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sein, und
  • mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, und
  • sie müssen grundsätzlich das Ziel haben,
    • eine Ausbildung oder berufliche Qualifikation zu beginnen und abzuschließen oder
    • einen Arbeitsplatz zu finden oder
    • Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.

Verfahrensablauf

Es gibt zwei Wege, um Mittel aus der Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen zu erhalten.

  1. Beschaffungsverfahren (öffentlicher Auftrag)
    • Gehen Sie auf die Webseite des Bundesverwaltungsamtes oder auf die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums.
    • Nutzen Sie die Suche auf den Seiten, um passende Ausschreibungen zu finden.
    • Erstellen Sie ein Angebot auf Grundlage der Rahmenbedingungen, die die Ausschreibungsunterlagen vorgeben.
    • Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im Bewerbungsprozess.
  2. Projektförderung
    • Entwickeln Sie ein Konzept für Ihr Projekt. Legen Sie hier auch dar, in welcher Höhe Eigenmittel und gegebenenfalls kommunale Landesmittel in die Finanzierung einfließen.
    • Erkundigen Sie sich beim zuständigen Jobcenter, wie Sie eine Projektförderung beantragen können.
    • Stellen Sie dann einen Antrag auf finanzielle Zuwendung.
    • Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im zuständigen Jobcenter.

Fristen

Bei Ausschreibungen müssen Sie die Angebotsfrist beachten.

Erforderliche Unterlagen

variiert bei Vergabemaßnahme und Projektförderung

Kosten

Bei der Projektförderung sind Sie als Projektträger dazu verpflichtet, Eigenmittel in das Projekt einzubringen.

Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

  • Beschaffungsverfahren: Hier können Sie die Fristen in der Ausschreibung ersehen. Der Zuschlag erfolgt etwa 2 Monate nach Ende der Angebotsfrist.
  • Projektförderung: Sollten Sie Interesse an der Förderung eines konkreten Projekts haben, setzen Sie sich mit Ihrem örtlichen Jobcenter in Verbindung. Dort kann man Ihnen auch sagen, welche Vorlaufzeit Sie einplanen sollten.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

14.08.2025 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg