Einen unverzichtbaren Bestandteil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg bildet die zentrale E-Government-Plattform service-bw. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich auf service-bw kostenfrei ein sicher verschlüsseltes Servicekonto mit Postfach und Dokumentensafe einrichten. Damit können sie sich in digitalen Verwaltungsleistungen auf service-bw elektronisch identifizieren und mit Behörden sicher kommunizieren, zum Beispiel mit Ihrem Bürgerbüro. Die für elektronische Verfahren benötigten Dokumente können im Dokumentensafe verschlüsselt abgelegt und verwaltet werden. Das Servicekonto von service-bw samt Dokumentensafe ist weltweit, mobil, sicher und geräteunabhängig als Web-App über das Internet verfügbar. Es unterstützt die Onlineausweisfunktion des elektronischen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels. Inzwischen lassen sich moderne Smartphones (Android und iOS) dafür als Lesegerät einsetzen; dazu ist lediglich die AusweisApp2 zu installieren.
Um diese elektronischen Dienstleistungen zu beantragen benötigen Sie ein Service-BW Konto.
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, elektronischen Aufenthaltstitels oder Ihrer eID-Karte können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.
Die selbstgewählte, sechststellige PIN ist bekannt
Sie haben die AusweisApp2 installiert
Sie verfügen über ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät
Sie wissen nicht, ob Ihre Online-Ausweisfunktion aktiviert ist? Sie haben Ihre PIN vergessen oder verlegt? Sie fragen sich, wo und wie Sie die App installieren können? All diese Fragen werden Ihnen hier beantwortet.
Sofern die Leistungen gebührenpflichtig sind, können diese nach erfolgreicher Antragstellung bezahlt werden. Aktuell bieten wir hierfür die Bezahlmöglichkeit PayPal an.
Förderung im Innovationsprogramm Pflege beantragen
Eines der zentralen Ziele der Pflegepolitik der kommenden Jahre ist die qualitative und quantitative Stärkung quartiersnaher, resilienter Versorgungs- strukturen für Menschen mit Pflegebedarf. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung sozialraumorientierter und innovativer, aber auch zielgruppenspezifischer Versorgungsstrukturen. Das Sozialministerium stellt daher Zuwendungsmittel zur Sicherung und Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur zur Verfügung. Im Innovationsprogramm Pflege können investive Projekte zur Förderung von Bau, Umbau und Modernisierung von solitären Kurzzeitpflegen sowie Tagespflegeeinrichtungen beantragt werden. Zum anderen werden nicht-investive Modellprojekte mit neuer und innovativer Ausrichtung insbesondere im Bereich der Kurzzeitpflege oder zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung gefördert.
Zuständige Stelle
Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Jedes Projekt muss wissenschaftlich (durch eine Hochschule oder ein wissenschaftliches Institut) evaluiert werden, insbesondere hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit sowie der möglichen Überführung in die Regelversorgung.
Pflegeeinrichtungen werden nur dann gefördert, wenn sie einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI abgeschlossen haben.
Verfahrensablauf
Soabld über die Weiterführung der Förderung im Jahr 2025 entschieden wurde, wird das Sozialministerium Baden-Württemberg Informationen zum Antragsverfahren veröffentlichen.
Fristen
Die Frist für eine Förderung im Jahr 2024 ist bereits abgelaufen (31.01.2024). Derzeit wird über eine Weiterführung der Förderung ab 2025 sowie entsprechende Antragsfristen entschieden.
Erforderliche Unterlagen
vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen
Kosten
keine
Hinweise
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Sozialministerium Baden-Württemberg im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV), insbesondere §§ 23, 44 LHO und VV hierzu.